Drei Jahre Arbeit: für die Katz. Eine Stadtwerkstatt: für die Katz. Sechs Änderungsanträge: für die Katz. Am späten Abend am 29. April in der Ratsversammlung konnten lang ausdauernde Zuschauer etwas erleben, was passiert, wenn Dinge zu kompliziert werden, vereinfacht werden sollen und dann trotzdem wieder jeder seine Bedingungen stellt. Am Ende bleibt eine wichtige Frage ungelöst. Und alles bleibt beim Alten.
So passiert bei der seit 2022 erarbeiteten „Neuausrichtung Konzeptverfahren ab 2026“. Im Grunde brachte es OBM Burkhard Jung mit einem geflüsterten „Alles zu kompliziert“ auf den Punkt.
Aber da hatte die Ratsversammlung schon eine Stunde lang diskutiert, hatte man gegenseitig seine Änderungsanträge bekräftigt oder zerpflückt, völlig verschiedene Gründe dafür benannt, warum das Konzeptverfahren so wenige Interessenten findet. Obwohl es ja ganz einfach ist: Die Stadt hat etliche Grundstücke, die sie für städtische Investitionen nicht braucht, die sie aber auch nicht auf dem Markt verschleudern will, wie das in den frühen 2000er Jahren noch passiert ist.
Weshalb der Stadtrat dann die Einführung eines Konzeptverfahrens nach dem Vorbild anderer Städte beschloss. „Das Konzeptverfahren ist ein Instrument des Leipziger Liegenschaftsmanagements zur Veräußerung von kommunalen Grundstücken, welches die Stadt Leipzig seit 2020 für Baulückengrundstücke und Streubestände einsetzt“, formuliert das Baudezernat den Sinn des Verfahrens in der Vorlage, die am Abend des 29. April in die Debatte kam.
Veräußert bedeutet aber in diesem Fall: Die Grundstücke werden in Erbbaupacht abgegeben. Ein Thema, über das sich die Ratsversammlung ja schon in der März-Sitzung beim Thema Eigenheimbau zerfetzte und nicht wirklich einigen konnte.
Denn erstarkt sind im Stadtrat bei der letzten Wahl vor allem die Fraktionen, denen Besitz und Eigentumsrechte ĂĽber alles gehen, die also wieder fĂĽr Verkauf plädieren. Und fĂĽr möglichst wenige Auflagen. Der Markt wird’s dann schon richten. Und so durfte sich der Zuschauer am 29. April gar nicht wundern, dass ausgiebig ĂĽber Details und Regularien bzw. ihre konkrete Abschaffung diskutiert wurde. Eine ganze Stunde lang. Da seufzte am Ende nicht nur Burkhard Jung.
Ein unlösbares Grundproblem
Denn das eigentliche Problem lässt sich in dieser Zusammensetzung des Stadtrates ganz offensichtlich nicht lösen. Die Prügel bekam dann hinterher zwar vor allem die Linksfraktion. Aber die hatte in der Debatte von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Dr. Elisa Gerbsch hat die Argumente dazu ganz ruhig vorgetragen.
Argumente, die bei der Einführung des Konzeptverfahrens 2018 ganz selbstverständlich galten: Die Stadt verhökert ihre Grundstücke nicht mehr einfach an den Meistbietenden, sondern behält sie praktisch im Besitz, auch wenn über Erbbaupacht eine 99‑jährige Nutzung gesichert ist. So behalte die Stadt ihre Steuerfähigkeit, so Gerbsch.
Und eigentlich wissen es alle Stadträte, die die Diskussionen um die seit 2010 ganz offensichtlich überall fehlenden städtischen Grundstücke mitverfolgt haben. Und so ganz scheint das Argument, das von AfD und CDU angedeutet wurde, es sei die Pflicht zum Erbbaupachtvertrag, der viele Bietergruppen von einem Angebot abgehalten habe, nicht ganz zu stimmen.
Eher trifft etwas anderes zu. Denn gerade die Jahre seit 2020 waren Jahre, in denen die Baukosten massiv gestiegen sind und sich auch die Kreditkonditionen verschlechtert haben.
Und dabei geht es ja beim Konzeptverfahren darum, dass innovationsfreudige Leipziger mit knappem Budget die Chance bekommen, mit klugen Konzepten für sich bezahlbares Wohneigentum zu schaffen. Von diesen Konzepten war am 29. April mehrfach die Rede. Man müsste es ihnen also möglichst leicht machen, eine Bewerbung um ein städtisches Grundstück abzugeben.
Zwei unvereinbare Pole
Aber warum stöhnen dann einige der Gruppen, die es gewagt haben, so ein Bauprojekt zu starten? Dr. Elisa Gerbsch wies auf die deutlich verschlechterten Marktbedingungen hin. Was wohl auch der wesentliche Grund dafür ist, dass die Interessenbekundungen in letzter Zeit zurückgingen.
Und so pendelte die Diskussion eigentlich zwischen zwei unvereinbaren Polen: dem Übergang zum prinzipiellen Verkauf der Grundstücke an schnelle Interessenten, wie es Dr. Sabine Heymann für die CDU-Fraktion erläuterte, und dem klaren „Nein“ für das Verkaufsmodell und dem Beibehalten der Erbbaupacht.
Da wurden dann zwar die Änderungsanträge von Grünen, SPD und in Teilen der BSW-Fraktion von der Ratsmehrheit für gut befunden und bekamen eine Mehrheit. Aber das war alles Basteln am Detail. Oder mit Jungs Worten: „Zu kompliziert.“
Denn die eigentliche Frage wurde am Ende nach einer Stunde emsiger Diskussion entschieden, als die Vorlage zur Neujustierung des Konzeptverfahrens zur Entscheidung kam. Und da ging dann ein Raunen durch den Saal: Die Vorlage wurde mit 29:37 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Das heiĂźt: Alles bleibt beim Alten.
Und dabei hatten drei Fraktionen die Vorlage aus völlig entgegengesetzten Motiven abgelehnt. Das waren die Fraktionen von AfD, CDU und Die Linke.
Die Prügel bekam dann gleich am nächsten Tag die Linksafraktion.
Verhinderter Wohnungsbau?
„Nun bleiben viele städtische Grundstücke weiter ungenutzt, verfallen im Wert und sind teuer im Unterhalt“, erklärte der SPD‑Stadtrat Marius Wittwer. „Gerade Die Linke sollte sich die Frage stellen: Wie sozial ist es, wenn die Allgemeinheit weiterhin Unsummen für den Unterhalt dieser ungenutzten Flächen zahlt? Das Scheitern dieser Vorlage verhindert Wohnungsbau, nur weil man den Teufel des Verkaufs städtischer Grundstücke an die Wand malt. Gleichzeitig wird ausgeblendet, dass diese Vergaben im besten Sinne gemeinwohlorientiert erfolgen. In solchen Fällen kann ein Verkauf eine gute und sinnvolle Sache sein!“
Aus seiner Sicht war es die Kompliziertheit des Verfahrens, die die Zahl der Interessenbekundungen hat schrumpfen lassen. Wittwer, der auch Sprecher für Wohnungspolitik seiner Fraktion ist: „Die SPD-Fraktion plante mit einem eigenen Änderungsantrag unter anderem noch miet- und belegungsgebundenen Wohnraum sowie genossenschaftliches Eigentum bei der Vergabe zu bevorzugen. Die Mehrheit im Stadtrat wollte diese Reformen aber nicht.“
Was so nicht stimmt, denn die Antragspunkte aus dem SPD-Antrag bekamen allesamt eine Mehrheit. Nur: Die nutzte eben nichts, als es fĂĽr die Vorlage selbst keine Mehrheit gab.
Bei der Konzeptvergabe legt die Stadt auch soziale Kriterien fest und vergibt an die Bewerber mit dem besten Gesamtkonzept. In der Vergangenheit war das Verfahren sehr aufwendig und scheiterte mitunter auch daran, dass private Projektgruppen die Finanzierung nur bei Kauf statt Erbbaupacht realisieren konnten, so Wittwer. „Umso unverständlicher ist es, dass gerade die Fraktion Die Linke sich so vehement gegen eine Überarbeitung der Konzeptvergaben gestemmt hat. Jetzt bleibt alles beim Alten.“
Linke lehnt Verkaufsoption ab
Aber gerade die Öffnung für Verkäufe traf bei der Linken auf vehemente Ablehnung. Seit 2018 wurden in Leipzig über das Konzeptvergabeverfahren rund 20 städtische Grundstücke vergeben. Grundlage war ein umfassendes Kriterienset sowie die Vergabe im Erbbaurecht.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuausrichtung hätte insbesondere für die Liegenschaften mit weniger als 1000 m² deutlich geringere Anforderungen vorgesehen und erstmals ermöglicht, städtische Grundstücke auch im Rahmen des Konzeptverfahrens zu verkaufen. Für die Linksfraktion bedeutet dies einen grundlegenden Richtungswechsel in der Leipziger Liegenschaftspolitik.
„Einzelne Anpassungen im Konzeptverfahren sind sinnvoll und notwendig“, erklärte nach der Abstimmung Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnungspolitik und Stadtentwicklung ihrer Fraktion. „Aber aus der Evaluierung abzuleiten, dass städtische Grundstücke künftig verkauft werden sollen, ist aus unserer Sicht der falsche Schluss. Die Verkaufsoption ist dabei kein technisches Detail, sondern ein politischer Dammbruch im Umgang mit städtischen Liegenschaften.
Es geht uns dabei nicht um eine Absage an das Konzeptverfahren. Im Gegenteil: Unser Ziel ist es, dass das Verfahren wie bisher mit Erbbaupachtverträgen weitergeführt und der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015, keine städtischen Liegenschaften zu verkaufen, nicht durch die Hintertür aufgeweicht wird.“
Dass es zuletzt weniger Bewerbungen gab und sich die Umsetzung von Konzepten schwieriger gestaltete, führt die Linksfraktion vor allem auf die aktuellen Rahmenbedingungen zurück: die stark gestiegenen Baukosten und hohe Zinsen erschweren die Finanzierung von Bauprojekten für Interessenten mit geringem Eigenkapital enorm. Im Gespräch mit bereits umgesetzten Projekten zeigt sich jedoch, dass die Erbbaupacht die Bezahlbarkeit und Umsetzung der Vorhaben sogar erst ermöglicht hat.
„Städtische Grundstücke sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Wohnungspolitik“, betonte Gerbsch. „Wer sie verkauft, gibt dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten braucht es Zurückhaltung und eine klare Orientierung am Gemeinwohl.“
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