Wir nutzen das Rad als Sportgerät oder für unsere alltäglichen Wege. Wir genießen die frische Luft, den Wind um die Ohren und die Sonne. Wir genießen auch die Freiheit und die Flexibilität. Dabei erleben wir jedoch oft auch Situationen, in denen Autofahrende die StVO ignorieren, drängeln, hupen, schneiden oder bewusst gefährden. Radanlagen werden zugeparkt und man wird zum Ausweichen gezwungen. Momente, die ängstlich oder wütend machen.

Auch Selbstjustiz, wenn man ihre Fantasie-StVO verletzt, ist keine Seltenheit. Manche bremsen einen auch absichtlich aus oder drängen einen von der Fahrbahn ab. Besonders Rabiate steigen aus, beschimpfen Radfahrer/-innen und stoßen sie manchmal sogar vom Rad. Wir nennen das Autogewalt.

Noch bitterer ist die Erfahrung danach: Anzeigen verlaufen im Nichts, die Autojustiz stellt Verfahren ein, weil angeblich „kein öffentliches Interesse“ besteht. Für mich fühlt sich das wie Wegsehen an und wie ein Signal, dass unsere Sicherheit nicht genug zählt.

Autogewalt bleibt oft straflos

Erschreckend dabei: Autofahrende fühlen sich oft genug auch noch im Recht! Ein fahrendes Auto ist eben ein tonnenschweres Geschoss, das bei Radfahrenden und Fußgänger/-innen auf ungeschützte Körper trifft und schwere Verletzungen verursacht. Auch die übliche Autovorrangpolitik, die Fußgänger/-innen und Radfahrenden zu wenig Platz einräumt, fördert Autogewalt.

Wer Anzeige erstattet, erhält in der Regel nach Monaten die karge Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass kein „öffentliches Interesse“ an einer Strafverfolgung bestehen würde. Und zwar selbst dann, wenn die Straftat eindeutig auf einem Video dokumentiert ist. Die Seiten „Kein öffentliches Interesse“ und „Bundestagspetition Öffentliches Interesse gegen Autogewalt“ dokumentieren diese Autogewalt.

Weil Autogewalt zu oft straflos bleibt, ermutigt sie zu viele Autofahrende in ihrem aggressiven und gefährdenden Verhalten gegen schwächere Verkehrsteilnehmer/-innen. Denn ein Täter wird sein Verhalten nicht ändern, wenn der Staat nicht reagiert. So reißt Autogewalt immer weiter ein. Die im Jahr 2024 getöteten 441 Radfahrerinnen und Radfahrer sind auch die Folge dieses Justiz- und Staatsversagens.

Verweis auf den „Privatklageweg“

Erkennt die Staatsanwaltschaft kein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung, verweist sie den Anzeigeerstatter auf den sogenannten „Privatklageweg“. Ein Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Das Opfer hat zwar formal das Recht, selbst ein Strafverfahren gegen den Täter vor dem Amtsrichter einzuleiten. Aber auch der Richter kann das Verfahren einstellen und das Opfer der Autogewalt muss die Kosten tragen – einschließlich der Anwaltskosten des Täters. Anwälte raten daher in der Regel vom „Privatklageweg“ ab.

Die Staatsanwälte richten sich nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), auch „Richtlinien für Staatsanwälte“ genannt. Danach setzt das „öffentliche Interesse“ eine „Störung des Rechtsfriedens“ über den „Lebenskreis des Verletzten hinaus“ voraus. Zudem muss ein „gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit“ bestehen.

Wir meinen: Ein „öffentliches Interesse“ besteht schon aufgrund der Häufigkeit und möglichen schweren Folgen. Von 2013 bis 2022 stieg die Zahl der verletzten Radfahrer/-innen um 40 %!

Nach der RiStBV bestehe kein „Grundsatz, dass bei einer im Straßenverkehr begangenen Körperverletzung das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung stets oder in der Regel zu bejahen ist.“ Das bedeutet im Klartext: Selbst bei einer Körperverletzung kann das „öffentliche Interesse“ an der Strafverfolgung verneint werden!

Nach dem Motto „ist ja nix passiert“ wird in der Praxis nie strafverfolgt, wenn keine Körperverletzung vorliegt, egal wie verkehrswidrig und gefährlich sich der Täter verhalten hat. Natürlich nutzen Staatsanwälte jede Möglichkeit, Verfahren einzustellen, weil sie dann am wenigsten Arbeit haben.

Was wollen wir tun?

Logo der Kampagne, Grafik: Kampagne “Öffentliches Interesse gegen Autogewalt”

Wir haben es satt satt, gefährdet zu werden! Jeder einzelne und wir alle als Gesellschaft haben ein „öffentliches Interesse“ daran, dass Autogewalt auch strafrechtlich verfolgt wird. Wir haben auch ein „öffentliches Interesse“, dass die Führerscheinstelle den aggressiven und gefährdenden Autofahrenden das Handwerk legt. Und wir haben ein öffentliches Interesse an einer Infrastruktur, die Radfahrende und Fußgänger/-innen wirklich schützt.

Wie können wir diese Gewaltverhältnisse ändern? Wir schlagen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Richtlinien vor, die Staatsanwälte zwingt, das öffentliche Interesse wesentlich öfter anzunehmen. Deshalb wollen wir eine Petition an den Deutschen Bundestag starten. Damit diese Petition politisches Gewicht erhält, wollen wir 30.000 Unterschriften in 6 Wochen erreichen.

Informiert Euch! Unterstützt die Kampagne „Öffentliches Interesse gegen Autogewalt!“ Unterstützt sie auf Social Media! Abonniert unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben! Erzählt Euren Bekannten und Freundinnen von der Kampagne! Spendet, wenn ihr könnt! – Und natürlich unterschreibt! Denn wir alle haben ein öffentliches Interesse gegen Autogewalt!

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