Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entschieden, dass der CSD in Dresden vollständig als Versammlung zu werten ist – zumindest vorläufig. Beim Aufzug war diese Einschätzung sowieso unstrittig, doch das Straßenfest sorgte für Diskussionen. Die Dresdner Stadtspitze zeigt sich nun erfreut und die Grünen kritisieren Innenminister Armin Schuster.
„Nachdem das Thema wochenlang Kräfte in der Stadtverwaltung, Landesdirektion, Gerichtsbarkeit und bei den ehrenamtlichen Organisatoren gebunden hat, kann das Straßenfest nun doch als Versammlung stattfinden“, zeigt sich Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert erfreut. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes werden wir gern umsetzen und wünschen allen Teilnehmenden eine wirkungsvolle CSD-Woche im Zeichen der Vielfalt unserer Stadt.“
Auch Dresdens Ordnungsbürgermeisterin Eva Jähnigen ist zufrieden: „Auch wenn das gerichtliche Hauptsacheverfahren – wenn der CSD dieses anstreben sollte – abzuwarten ist, wird mein Anliegen einer versammlungsfreundlichen Entscheidung mit der gestrigen Entscheidung gestärkt.“
„Die Entscheidung des OVG ist eine schallende Ohrfeige für das Innenministerium“, sagt Martin Helbig, Vorsitzender der Grünen in Sachsen. „Wer versucht, einer der größten Demonstrationen für Menschenrechte, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Vielfalt in Sachsen ihren politischen Charakter abzusprechen, hat die Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht verstanden und spielt die Situation vulnerabler Gruppen herunter.“
Helbig sieht die Verantwortung klar beim Innenminister: „Armin Schuster trägt die politische Verantwortung für ein Vorgehen, das nun durch das höchste sächsische Verwaltungsgericht korrigiert werden musste. Das ist kein Verwaltungsirrtum, sondern politisches Versagen. Er sollte sich fragen, ob er der Richtige für den Job ist.“
Zugleich fordert Helbig den Innenminister auf, sein Verhältnis zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere zu queeren Verbänden neu auszurichten. „Der Christopher Street Day ist kein beliebiges Straßenfest. Er ist Ausdruck eines demokratischen Grundrechts.“
Im März dieses Jahres hatte die Landesdirektion angewiesen, dass der CSD in Dresden „nicht in seiner Gesamtheit“ als Versammlung gewertet werden darf. Für den Aufzug gelte das zwar, nicht aber für das Straßenfest mit Ständen, Gastronomie und Bühnenprogramm.
Ende Mai wurde diese Rechtsauffassung vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen stellte nun aber im Eilverfahren klar, dass auch das Straßenfest vorläufig als Versammlung zu werten sei. Zuvor hatte der CSD einige Änderungen vorgenommen. Sollte es in dieser Sache noch zu einem Hauptverfahren kommen, könnten die Gerichte zu anderen Einschätzungen kommen.
In diesem Jahr findet der große CSD-Aufzug in Dresden am Samstag, dem 6. Juni, statt.
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