Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Gemeinden und Städte bis zum 30. Juni 2017 die Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstraßen sowie die Umgebung von Großflughäfen vorlegen, mit denen bis Juli 2018 die Fortschreibung der Lärmaktionspläne erfolgen soll.

Anlässlich des 20. Tages gegen Lärm am 27. April erklärt Christin Melcher, Landesvorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen: „Die Lärmaktionspläne sind zu oft Luftnummern und werden nicht konsequent umgesetzt. Hier gibt es ein erhebliches Vollzugsdefizit. Dies liegt auch daran, dass das Land die Kommunen nicht unterstützt. Wir fordern ein Landesprogramm für aktiven Lärmschutz, das Kommunen bei der Reduzierung von Lärm unterstützt, damit dem Gesundheitsschutz eine höhere Priorität eingeräumt wird.

Hauptursache für Lärm ist Verkehr, insbesondere in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen ist die Lärmbelästigung meist gesundheitsschädlich. Hier können durch aktive Maßnahmen Lärm eingeschränkt werden: Tempo 30-Zonen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Optimierung des Verkehrsflusses, Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitigem Ausbau und Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkhrs sowie Ausbau von Rad- und Fußwegen. Alle Möglichkeiten zur Reduktion des Verkehrslärms müssen genutzt werden.

Ein dringend notwendiges Umdenken in der Verkehrspolitik führt so auch zur Lärmminderung und schützt die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohnern.“

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