Um die Entwicklung freilebender Katzenpopulationen in Leipzig geht es in einem gerade angelaufenen gemeinsamen Projekt der Stadt Leipzig und der Universität Leipzig. Untersucht werden die Größe und die Struktur der Population in der Stadt. Ziel ist es, unter anderem Aussagen zum Gesundheitszustand und zu Auswirkungen bereits durchgeführter Maßnahmen treffen zu können.

Seit dem 1. Oktober wird das Projekt im Rahmen einer Dissertation bearbeitet. Ein entsprechender Vertrag, der sich über zwei Jahre erstreckt, wurde zwischen der Stadt Leipzig und der Universität Leipzig im September abgeschlossen. “Um den Gesundheitsstatus zu erfassen, werden die zur Kastration in die beteiligten Tierarztpraxen verbrachten freilebenden Katzen in Narkose klinisch untersucht und Proben entnommen”, erläutert Tierärztin Rebecca Großmann vom Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen der Universität Leipzig. “Anschließend erfolgt im Labor die Untersuchung der Proben auf die gängigen Infektionskrankheiten der Katze sowie auf Endo- und Ektoparasiten.”

Vor-Ort-Beobachtungen an den Futterstellen

Weiterhin sind Erhebungen direkt an den Futterstellen vorgesehen. Die Kontaktaufnahme mit den ehrenamtlichen Betreuern erfolgt über einen Fragebogen, welcher Informationen über Art der Futterstelle sowie über Größe, Zu- und Abgänge und die Sozialstruktur der Katzengruppen erfasst. Anschließend sollen in bestimmten Intervallen Vor-Ort-Beobachtungen erfolgen.

Um einen Eindruck über den Kastrationsstatus der in einem Haushalt lebenden Katzen zu erhalten, wurde ein Fragebogen für Katzenbesitzer erstellt. Dieser enthält Fragen zur Haltungsform, dem Kastrationsstatus und ob die Katzen gechipt und registriert sind.

Ein Kastrationsprogramm für herrenlose, freilebende Katzen im Leipziger Stadtgebiet existiert seit 1992. Damals gab es schätzungsweise 20.000 Katzen ohne Besitzer. Zur aktuellen Zahl der hier freilebenden Katzen liegt keine genauere Aussage vor. Ebenso keine detaillierten Aussagen können derzeit zum Gesundheitszustand der freilebenden Katzen getroffen werden.

Das Tierschutzgesetz ermöglicht den Ländern Katzenschutzgebiete per Rechtsverordnung einzurichten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen freilebenden Katzen erforderlich ist. Eine Regelung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nur zulässig, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen.

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