Für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht mit dem Jahreswechsel eine große Veränderung an. Ab 1. Januar 2019 darf nur noch die aktuelle Kartengeneration G2 genutzt werden. Die neueste Generation ist optisch in der rechten oberen Ecke der Karte mit dem Kürzel „G2“ zu erkennen. Die alte Kartengeneration G1+ verliert – unabhängig von dem auf der Rückseite aufgebrachten Ablaufdatum – ihre Gültigkeit.

„Alle AOK PLUS-Versicherten haben bereits eine neue G2-Karte erhalten. Das heißt aber nicht, dass die Versicherten diese auch nutzen. Denn etliche G1+- Karten haben auf der Rückseite ein sichtbares Gültigkeitsdatum bis Ende 2019 aufgedruckt. Sie werden deswegen von den Versicherten noch in der Praxis vorgelegt, können aber nicht eingelesen werden“, informiert Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS.

„Wer eine neue eGK bekommt, sollte die alte bei Gelegenheit an die AOK PLUS zurückgeben. Das gilt zum Beispiel auch für die Karten von Kindern oder Pflegebedürftigen. Denn auch wenn es verlockend erscheint, dass beide Eltern eine eGK des Kindes dabeihaben: Gültig ist immer nur eine Karte – und zwar die neuste.”

Sollten Versicherte der AOK PLUS bei einem Arzt keine Behandlung erhalten, weil die Gesundheitskarte nicht lesbar sei, können diese sich gerne an die Mitarbeiter in einer Filiale oder an die Service-Hotline 0800 10590000 wenden. Die Mitarbeiter helfen dann bei der Klärung mit dem Arzt.

Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 für aufmerksame Zeitgenossen

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