Die Grünen im Sächsischen Landtag wollen einen Gesetzesentwurf zur Einführung des kommunalen Baumschutzes in Sachsen einbringen. Kommunen müssen damit umfangreiche Baumschutzsatzungen erlassen und Grundstücksbesitzer sowie Kleingärtner unterliegen wieder der Antragspflicht, wenn sie auf ihrem Besitz Bäume fällen wollen.

Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur Landtagswahl der FDP Sachsen:

“Die Änderung des sächsischen Umweltrechts durch die CDU/FDP-Regierung vor 9 Jahren war ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung in diesem Land. Wer auf seinem bebauten Grundstück oder in seinem Kleingarten einen Baum fällen will, kann das seitdem bis auf wenige Ausnahmen ohne Genehmigung durch die Kommune tun.

Damit endete die in vielen Kommunen äußerst bürokratische Praxis, dass Grundstückseigentümer und Kleingärtner nicht wirklich Herr über die Gestaltung ihres Besitzes mit Bäumen waren. Wir haben allen Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern damals mehr Freiheiten gegeben, über die Gestaltung ihrer Immobilien zu entscheiden.

Das wollen die Grünen unter dem Label “Baumschutz” und dem Vorwand, Straßenbäume zu erhalten, nun wieder zurück drehen. In Wahrheit sollen die Freiheiten der Grundstücksbesitzer eingeschränkt werden, die aber selbst am besten entscheiden können, was für Ihre Grundstücke richtig ist.”

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