Zum Tag des Wolfes am 30. April hat der NABU an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze appelliert, nach dem Vorbild ihrer Brüsseler Kollegen beim Herdenschutz eng zusammenzuarbeiten. Die EU hat kürzlich den Weg für umfassenden Herdenschutz frei gemacht: Nicht nur Investitions-, sondern auch Erhaltungs- und indirekte Kosten wie Tierarztkosten können zu 100 Prozent gefördert werden.

In einem gemeinsamen Brief hatten EU-Umweltkommissar Karmenu Vella und Landwirtschaftskommissar Phil Hogan betont, dass eine Koexistenz von Mensch und Wolf in Europa nur gelingt, wenn Agrar- und Umweltministerium an einem Strang ziehen.

„Jetzt liegt es an Ihnen, diese Möglichkeiten für Bund und Länder zu nutzen und Herdenschutz als effektive präventive Maßnahme konsequent umzusetzen. Es ist dringend an der Zeit, den Rahmen für flächendeckenden Herdenschutz in Deutschland zu schaffen“, schreibt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller in einem offenen Brief an die Ministerinnen.

Fachliche Kenntnisse bündeln

Forderungen nach Bestandsregulierungen sowie Debatten zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation seien nicht zielführend. Die Weiden müssen mit entsprechenden Zäunen umgeben werden, Herdenschutzhunde zum Einsatz kommen und bei Schäden durch Wölfe muss eine schnelle finanzielle Hilfe für Weidetierhalter greifen.

Miller: „Wir brauchen mehr Tempo beim Herdenschutz. Guter Herdenschutz verringert Nutztierübergriffe und sorgt dafür, dass Wölfe sich erst gar nicht auf Nutztiere spezialisieren.“ Der Bund sollte die Bundesländer darin unterstützen, beispielsweise durch die Einrichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums zur Bündelung fachlicher Erkenntnisse, für Forschung und Innovation sowie zur Beratungsleistung von Weidetierhaltern.

Der NABU sieht vor allem die Bundeslandwirtschaftsministerin in der Pflicht, da sie für die Berufsgruppe der Weidetierhalter Verantwortung hat. Statt sich wie bislang für Bestandsregulierungen auszusprechen, sollte sie sich den Ursachen und Lösungen zuwenden. „Unterm Strich ist es irrelevant, ob sich acht oder zehn Wölfe in einer Region befinden – so lange Weidetiere ungeschützt bleiben, sind sie leichte Beute“, so Miller.

Der NABU hat den 30. April zum „Tag des Wolfes“ ausgerufen. An diesem Datum endet aus wissenschaftlicher Sicht das Wolfsjahr. Im Mai wird der Wolfsnachwuchs geboren, es beginnt das neue „Monitoring-Jahr“, mit dem wissenschaftlich dokumentiert wird, wo und wie viele Tiere aktuell in Deutschland leben.

Bundesweit bieten NABU-Aktive an diesem Tag Veranstaltungen rund um den Wolf an und informieren vielseitig über das Wildtier. In diesem Jahr steht die Buchpremiere des Bildbandes „Das Leben unserer Wölfe“ im Mittelpunkt. Das Buch ist in Kooperation des NABU mit dem Naturfotografen Heiko Anders und dem Haupt Verlag entstanden. Es gibt einen exklusiven Einblick in das Familienleben der Wölfe und zeigt faszinierende Aufnahmen der „wilden Heimkehrer“.

Aktuelle Situation in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am 16. April die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen, die Ende Mai in Kraft tritt und das Thema Wolf bei der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ansiedelt. Dem ging ein umfassender Anhörungsprozess voraus, bei dem einige vom NABU Sachsen vorgetragene Hinweise und Forderungen Beachtung in der verabschiedeten Verordnung gefunden haben.

So können die unteren Naturschutzbehörden weiterhin bei der Rissbegutachtung mitwirken. Über die Tötung verletzter Tiere entscheidet, wie gefordert, ein Veterinär und nicht ein Jäger und die wissenschaftliche Untersuchung toter Tiere erfolgt durch Dritte. Positiv gesehen wird auch die geplante Besenderung von Tieren zur besseren wissenschaftlichen Forschung.

Unterdessen kritisiert der NABU die Regelung scharf, dass eine Entnahme, also die Tötung, statthaft ist, wenn ordnungsgemäße Schutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen innerhalb von zwei Wochen zweimal durch einen Wolf überwunden und Schafe oder Ziegen gerissen oder verletzt wurden.

„Eine Zuordnung zu einem bestimmten Wolf dürfte unmöglich sein, sodass theoretisch ein Wolf nach dem anderen geschossen werden darf. Eine Vereinbarkeit mit den europäischen Normen zum Schutz des Wolfes ziehen wir in berechtigten Zweifel“, erklärt Joachim Schruth, Naturschutzrechtsexperte vom NABU Sachsen.

Link zu offenen Briefen: https://www.nabu.de/news/2019/04/26314.html

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