„Wir verbessern mit der neuen Gesetzeslage unter anderem die Durchsetzung der Ausreisepflicht aber auch die frühzeitigere Überwachung bei ausländischen Straftätern und Gefährdern. Wir weiten das Ausweisungsrecht im Zusammenhang mit Sozialleistungsmissbrauch oder Drogenkriminalität aus und senken die Hürden für den Ausreisegewahrsam sowie die Abschiebungshaft. Zudem schaffen wir mit den befristeten Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung Klarheit für Ausreisepflichtige, die eine Lehre begonnen haben oder bereits einer Arbeit nachgehen.“
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