Der Gleichstellungsbeirat des Freistaates Sachsen kam gestern in Dresden zu seiner letzten Sitzung in der aktuellen Legislaturperiode zusammen. Für die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele des Geschäftsbereichs der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, bildete der Gleichstellungsbeirat ein bedeutendes Gremium.

Gemeinsam konnten viele Ziele erreicht werden, wie beispielsweise die Anhebung der Mittel für die Förderung über die Richtlinie Chancengleichheit um das Zweieinhalbfache von 926.000 Euro im Jahr 2015 auf 2,4 Millionen Euro im Jahr 2020. Der Sächsische Gründerinnenpreis konnte ausgebaut werden, ebenso die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Weitere wichtige Vorhaben, die gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat umgesetzt werden konnten, waren zum Beispiel die finanzielle Verstärkung auf dem Gebiet des Gewaltschutzes von 1,2 Millionen Euro in 2015 auf 4 Millionen Euro in 2020. Somit konnten Projekte wie das Schutzhaus für von häuslicher Gewalt betroffene geflüchtete Frauen oder die Männerschutzwohnungen auf eine solide Basis gestellt werden.

Als gänzlich neues Thema konnte das der Antidiskriminierung durch den Geschäftsbereich implementiert werden. Unter anderem erhalten derzeit zwei Beratungsstellen in Sachsen eine Förderung, die sich diesem Phänomenbereich widmen.

Zur Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbeirat sagt Gleichstellungsministerin Petra Köpping abschließend: „Der Gleichstellungsbeirat hat die geschilderten Entwicklungen jeweils aufmerksam, zum Teil auch kritisch, begleitet sowie eigene Schwerpunkte gesetzt. Auch bei kontrovers diskutierten Themen war die Zusammenarbeit im Gleichstellungsbeirat wertvoll für die fachliche Meinungsbildung und die vertiefte Bewertung der Sachverhalte. Ich danke den Mitgliedern für ihre konstruktive Mitarbeit und wünsche mir auch in Zukunft eine tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung einer modernen Gleichstellungspolitik in Sachsen.“

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