Die Stadt Leipzig hat im Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Stelle „Leiter/-in Branddirektion“ Axel Schuh als besten Bewerber für die Bestätigung im Stadtrat vorgeschlagen. Kürzlich wurde das Besetzungsverfahren jedoch angehalten, da ein unterlegener Bewerber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Akteneinsicht beantragt hat.

Ulrich Hörning, Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, erklärt hierzu: „Es ist das Recht eines jeden Bewerbers, ein Verfahren zu prüfen. Die Stadtverwaltung hat die geforderten Unterlagen an das zuständige Gericht geschickt. Es gibt aber keine Bedenken an der Richtigkeit des Verfahrens.“

Zuvor hatte sich eine Auswahlkommission – bestehend aus Mitgliedern der Ratsversammlung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung – für Axel Schuh als bestgeeignetsten Bewerber für die Nachfolge des aktuellen Leiters der Branddirektion ausgesprochen.

Die Stadträte in der Auswahlkommission – Andreas Faulhaber (Fraktion CDU), Reiner Engelmann (Fraktion DIE LINKE), Claus Müller (Fraktion SPD), Dr. Gesine Märtens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Naomi-Pia Witte (Fraktion Die Freibeuter) und Christian Kriegel (Fraktion AfD) – stehen geschlossen hinter der Personalentscheidung der Verwaltung und bedauern die unglücklichen Umstände sehr, die zum aktuellen Stillstand im Verfahren führen.

Die Auswahl Axel Schuhs erfolgte entsprechend der Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG. Nach diesem Prinzip hat ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Ulrich Hörning weiter: „Herr Schuh erfüllt alle an die Stelle gestellten Anforderungen vollumfänglich. Insbesondere verfügt er über die nötigen beamtenrechtlichen Qualifikationen.“

Heiko Rosenthal, Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport, ergänzt: „Es bestehen seitens der Kommission auch weiterhin keine Zweifel an der Auswahl.“

Das Besetzungserfahren ist bis zum Ende der gerichtlichen Klärung angehalten. Die Besetzung der Stelle kann zunächst nicht vorgenommen werden.

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