Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert die Existenzgründung von Frauen im ländlichen Raum, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben. Mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit ist beabsichtigt, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Durch die Existenzgründung soll eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgebaut werden, die dauerhaft zum Haupterwerb führt. Die Gründung eines Einzelunternehmens von Frauen muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen erfolgen. Als ländlicher Raum gelten Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Für die Existenzgründung wird eine einmalige Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt höchstens 8.000 Euro und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind:

  • Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen, aber ohne Ausgaben für Bildung- und Beratungsleistungen,
  • Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind,
  • Investitionsausgaben, nicht jedoch betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft, aber ohne Ausgaben für Kraftfahrzeuge.

Die Richtlinie und das Antragsformular können unter www.lds.sachsen.de → Fachthemen → Gleichstellung → Formulare und Downloads aufgerufen werden. Dort wird auch das Verfahren erklärt. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

 

 

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