Das neue Jahr bringt wieder eine Reihe von Neuregelungen und Änderungen bei Gesetzen und Vorschriften, die Auswirkungen auf die Unternehmen in der Wirtschaftsregion Leipzig haben. Wichtige geplante oder bereits beschlossene Änderungen, die 2020 auf die Unternehmen zukommen, hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig in einer Online-Übersicht unter www.leipzig.ihk.de/2020 zusammengestellt.

Große Erwartungen hat die Wirtschaft unter anderem an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt und die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern soll. Zahlreiche Änderungen für Unternehmen und Gründer bringt das dritte Bürokratieentlastungsgesetz, beispielsweise Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke oder die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze.

Mit der neuen Forschungszulage wird ab dem kommenden Jahr die Forschung und Entwicklung mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung steuerlich gefördert. In der beruflichen Bildung greift zum 1. Januar das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz: unter anderem mit einer Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr sowie neuen Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Fortbildung.

Das sogenannte Kassengesetz bringt neue Pflichten für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme einsetzen. Photovoltaik-Anlagebetreiber mit Solaranlagen bis zu einer installierten Leistung von maximal zehn Kilowatt werden von der Gewerbesteuer befreit. Dadurch entfällt auch die IHK-Mitgliedschaft.

 Diese und weitere Änderungen und Neuregelungen in 2020 im Überblick unter: www.leipzig.ihk.de/2020

 

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