Der Freistaat Sachsen fördert die Nachrüstung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden im ländlichen Raum. Eine entsprechende Richtlinie hat heute das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung beschlossen.

Mit der neuen Förderrichtlinie werden notwendige Investitionen für den An- und Einbau oder die Erneuerung von Aufzugsanlagen sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Zugangsbereich von Wohngebäuden gefördert. Dadurch soll die Attraktivität von Mietwohnungen im ländlichen Raum gesteigert und Leerstand reduziert werden.

»Insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern wollen wir mit dieser Förderung ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot machen und den Verbleib im gewohnten Wohnumfeld ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir damit der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken«, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute bei der Vorstellung der Richtlinie in Dresden.

Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie erhalten die Eigentümer von Mietwohngebäuden ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen ab 80.000 Euro für die Erneuerung oder den Neubau von Aufzügen. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz in Höhe von 0,25 Prozent hat eine Bindung über die gesamte Laufzeit. Zur Finanzierung stehen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Mittel in Höhe von 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. »Damit können insgesamt Darlehen in Höhe von rund 100 Millionen Euro zinsverbilligt in sächsische Mietwohnungen investiert werden«, so Innenminister Wöller.

Förderfähig sind alle Mietwohngebäude mit mehr als drei Geschossen und sechs Wohnungen, die vor dem 31. Dezember 1990 bezugsfertig waren.

Die Förderung erfolgt nur in Gebieten mit einem Leerstand von mehr als 5 Prozent. Zudem muss ein entsprechendes Konzept vorliegen, dass mit der Maßnahme bestehender Leerstand im Gebäude oder auch indirekt im Quartier reduziert wird.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar