Die Landesdirektion Sachsen (LDS) startete gestern mit der vom Freistaat Sachsen finanzierten Förderung von Berufspendlern aus Tschechien und Polen aus dem Gesundheitssektor, die wegen der aktuellen Grenzregularien nicht täglich nach zu Hause zurückkehren können. Ab sofort ist das Antragsformular auf der Internetseite der LDS verfügbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können bei der Landesdirektion eingereicht werden.

»Die Förderung ist vollkommen unbürokratisch konzipiert und soll so schnell wie möglich den Berufspendlern zu Gute kommen. Denn mit ihrer Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft tragen auch sie wesentlich dazu bei, eine gute Versorgung in den Bereichen Gesundheit und Pflege für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens – gerade jetzt in der Corona-Pandemie – sicherzustellen«, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS. »Und die Förderung ist auch gut für die Berufspendler selbst, denn so können sie weiterhin das Einkommen für sich und ihre Familien sichern.«

Der Freistaat Sachsen hatte mit Kabinettsbeschluss vom Mittwoch dieser Woche die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Grenzpendlern aus Tschechien und Polen gewährt werden kann, die in den Bereichen Medizin und Pflege tätig sind. Die Förderung umfasst auch die nahen Angehörigen der betreffenden Personen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Beschäftigten infolge der neuen Einreisebeschränkungen der Nachbarländer nicht mehr täglich nach Sachsen einpendeln können. Die Regelungen gelten für eine Laufzeit von zunächst drei Monaten ab dem 26. März 2020. Eine rückwirkende Bewilligung von diesem Stichtag an ist möglich.

Zuwendungsempfänger sind die Arbeitgeber der tschechischen und polnischen Beschäftigten aus dem Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie den damit im Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen. Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.

Je Arbeitskraft, die Unterkunft in Sachsen nimmt, wird eine Pauschale von 40 Euro pro Nacht gezahlt, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die mitreisenden Angehörigen beträgt die Pauschale 20 Euro pro Nacht.

Antragsformular auf der LDS-Webseite | https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=16310&art_param=337

Freitag, der 27. März 2020: Polizei wegen angeblicher Corona-Verstöße im Dauereinsatz und Wochenendvorbereitungen

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