Es ist einer der bedeutsamsten Wirtschaftsprozesse und besonders brisant für den Freistaat Sachsen: Unter großem Medienrummel begann am Dienstag, dem 24. Februar 2026, die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte am Leipziger Landgericht. Neben den Vorwürfen unter anderem der gewerbsmäßigen Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im Kontext der illegalen Streaming-Plattform „movie2k“ geht es um die Frage, ob Sachsen den Milliarden-Erlös aus sichergestellten Bitcoins behalten darf.

Erst als die vielen Kameraleute und Fotografen den Gerichtssaal verlassen hatten, betraten die zwei Angeklagten unter vielen Blicken aus dem Zuschauerbereich den Saal 14 des Leipziger Landgerichts durch eine Seitentür. Reguläre Bildberichterstattung: unmöglich. Später sollte es an diesem Tag noch eine kurze Auseinandersetzung geben, weil ein Fotograf unerlaubt in den Gerichtssaal hineingeknipst haben soll.

2,64 Milliarden Euro: Was wird aus dem Krypto-Erlös?

Vordergründig geht es in diesem Prozess erst einmal um strafrechtliche Vorwürfe, konkret gewerbsmäßige Geldwäsche, schwere Steuerhinterziehung und Anstiftung zur falschen Verdächtigung: Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft lastet den Angeklagten F. (42) und O. (39) an, in den Jahren von 2008 bis 2013 unter zwei Hauptdomains das illegale Streaming-Portal „movie2k“ im Netz betrieben zu haben.

Hier wurden kostenlos unzählige Raubkopien von Serien und Filmen bereitgestellt, wobei teils über Abonnements, vor allem aber über Werbeeinnahmen offenbar viel Geld generiert wurde. Im August 2012 habe die Plattform nachweislich 2,5 Millionen Nutzer täglich gehabt, viele davon auch im Ausland, wie etwa den USA.

Karten Nickel. Foto: Lucas Böhme
Am Urteil seiner Kammer hängt auch die Zukunft der 2,64 Milliarden Euro Krypto-Erlös: Karsten Nickel ist Vorsitzender Richter im Prozess. Foto: Lucas Böhme

Die illegalen Einnahmen sollen global gewaschen, teilweise in die seinerzeit noch neue und günstige Kryptowährung Bitcoin geflossen sein. Rund 50.000 Bitcoins hatte einer der Angeklagten vorab den Behörden übergeben, im Sommer 2024 wurden sie dank massiver Wertsteigerung für etwa 2,64 Milliarden Euro veräußert. Der enorme Erlös liegt jetzt auf einem Verwahrkonto.

Sollte es zu einer Verurteilung des angeklagten Duos kommen, sind die Chancen real, dass Sachsen das im Ursprung mutmaßlich auf Straftaten zurückzuführende Geld rechtmäßig einziehen und in seinen regulären Haushalt aufnehmen darf.

Auch Urheber könnten Ansprüche geltend machen

Und das ist wohl die eigentliche Frage, die diesen Prozess so spannend macht. Zwar sind die beinahe 220.000 registrierten Urheberrechtsverletzungen, die F. und O. begangen haben sollen, zwischenzeitlich verjährt. Hierfür können die Männer also nicht mehr belangt werden. Das allerdings würde einer Einziehung des Vermögens nicht im Wege stehen.

Der Haken dabei: Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass durch Urheberrechtsverletzungen von „movie2k“ Geschädigte noch Ansprüche anmelden. Diese müssten geprüft und gegebenenfalls aus dem verwahrten Geld bezahlt werden. Erst nach Bedienung etwaiger Forderungen aus der Aktivität des 2013 abgeschalteten Streaming-Portals käme also eventuell der Freistaat Sachsen zum Zuge.

Anwalt spricht von „Gefährdungslage“

Am ersten Prozesstag verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft zunächst mehr als drei Stunden lang die umfassende Anklageschrift. Die Verhandlung soll am 5. März fortgesetzt werden. Insgesamt hat die Wirtschaftskammer unter dem Vorsitzenden Richter Karsten Nickel zehn weitere Termine bis zum 26. Mai geplant.

Mehrere Beteiligte von „movie2k“ wurden bereits früher verurteilt, den jetzt als mutmaßlichen Haupttäter angeklagten Mann fassten die Behörden erst 2023. Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 42-Jährige noch immer über Bitcoins im Milliardenwert verfügt. Macht ihn die Annahme, bei ihm sei was zu holen, zu einem Zielobjekt auch von Kriminellen? In einer Mitteilung spricht einer seiner Anwälte jedenfalls von einer „Gefährdungslage“ für seinen Mandanten.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar