Zum Ausgleich der Einkommensverluste für die fast 16.000 Beschäftigten in den sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein bundesweit einmaliges Förderprogramm aufgelegt.

„Mit dieser Förderung soll ein teilweiser Ausgleich für das entgangene Arbeitsentgelt der in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden“, erläutert Sozialministerin Petra Köpping.

Mit Beginn des COVID-19-Ausbruchs wurde ein Betretungsverbot für die WfbM und die Angebote anderer Leistungsanbieter erlassen. Damit war es den WfbM sowie den anderen Leistungsanbietern nicht mehr möglich, die für die Zahlung der Arbeitsentgelte an die bei ihnen beschäftigten Menschen mit Behinderungen erforderlichen Erträge zu erwirtschaften. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen für den Einkommensausfall kann nicht geltend gemacht werden.

Über das neue Förderprogramm können WfbM für jeden betroffenen Beschäftigten eine zweckgebundene Zuwendung zur Zahlung eines Anteils des Werkstattentgeltes in Höhe von 89 Euro je Monat des Betretungsverbotes erhalten. Die Werkstätten sind verpflichtet, die gewährten Fördermittel an die Beschäftigten auszuzahlen. Andere Leistungsanbieter sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Mittel für die Umsetzung des Förderprogramms in Höhe von 4 Mio. Euro werden vom Freistaat Sachsen aus dem Sächsischen Coronabewältigungsfonds bereitgestellt. Die Bewilligung der Mittel an die WfbM und die anderen Leistungsanbieter erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

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