Die von der Corona-Pandemie betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie des SMWA wurde bereits im April verabschiedet. Die von der Corona-Pandemie betroffenen Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen.

Sie gilt für Ausbildungsbetriebe, die von Kurzarbeit betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Bis zum 12. Juni sind 1.231 Anträge für 3.940 Auszubildende eingegangen. Bewilligt wurden bisher 293 Anträge mit einem Volumen von knapp 1 Mio. Euro. Beantragt werden kann noch bis zum 30. Juni 2020.

Im Zuge des Konjunkturprogramms hat sich der Bund auf einen Schutzschirm für Ausbildung geeinigt. Am Mittwoch (17. Juni 2020) will das Bundeskabinett die Ausbildungsprämie für Betriebe bis 249 Beschäftigte beschließen.

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dulig: „Die duale Ausbildung ist eine Säule unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Deshalb müssen wir sie besonders in schwierigen Zeiten in Gang halten. Aus diesem Grund haben wir in Sachsen den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung frühzeitig in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht.

Gleichzeitig bin ich froh, dass der Bund unsere Anregung aufgenommen hat und mit einer Ausbildungsprämie den kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greift. Junge Menschen sollen auch im Jahr 2020 eine Ausbildung beginnen, fortführen oder abschließen können.“

Die Ausbildungsprämie des Bundes kommt Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten zugute, die von der Corona-Krise erheblich betroffen sind und ihr Ausbildungsniveau halten. Diese sollen für jeden im Jahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einen einmaligen Zuschuss von 2000 Euro erhalten. Unternehmen, die mehr Ausbildungsverträge abschließen, sollen für jeden zusätzlichen Vertrag 3000 Euro bekommen.

Diese Summe können auch Firmen erhalten, die Auszubildende aus Betrieben übernehmen, die in der Pandemie Insolvenz anmelden müssen. Firmen, bei denen jetzt deutlich weniger Arbeit anfällt und die ihre Auszubildenden dennoch nicht in Kurzarbeit schicken, sollen ebenfalls unterstützt werden.

Sachsens verarbeitendes Gewerbe verzeichnete ein Umsatzminus von 38 Prozent gegenüber dem April 2019

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