Sachsens Justizministerin Katja Meier hat anlässlich der Veröffentlichung der Corona-Warn-App vor Einschränkungen bei der Freiwilligkeit der Nutzung gewarnt. Justizministerin Katja Meier: „Zwar erfüllt die App hohe datenschutzrechtliche Anforderungen. Dennoch birgt sie ein hohes Missbrauchspotenzial. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Corona-Warn-App künftig quasi zu einem Passierschein für Läden und Veranstaltungen missbraucht wird – also zur Voraussetzung, diese besuchen zu können. Um dies rechtlich auszuschließen muss der Bund die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen treffen.“

Meier fürchtet, dass Unternehmen und Arbeitgeber eine Verwendung der App einfordern könnten. Sie fordert eine rechtliche Grundlage für die App, die dies ausschließen soll. Einen gemeinsam mit ihren Amtskollegen aus Thüringen, Hamburg und Berlin erarbeiteten Gesetzentwurf, der einen Missbrauch der App ausschließen soll, wurde dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übersandt.

Die Corona-Warn-App wird seit Dienstag vom Robert Koch-Institut als zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit zum Download angeboten. Sie soll helfen, Infektionsketten des Coronavirus und damit dessen Ausbreitung schneller zu stoppen als bisher.

Montag, der 15. Juni 2020: Neues vom rechten Rand

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