Der Zeitpunkt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 rückt immer näher. Für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, gilt: Selbst erstellte Steuererklärungen müssen bis 31. Juli 2020 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein unterstützt werden, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021.

Wer die Frist voraussichtlich nicht einhalten kann, etwa weil noch Unterlagen fehlen oder weil wegen der Coronakrise keine termingerechte Erledigung möglich ist, kann sein Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Andernfalls ist mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages zu rechnen.

Die sächsischen Finanzämter haben sich organisatorisch gut auf die coronabedingten Herausforderungen eingestellt und arbeiten unverändert weiter. Die Bearbeitungszeiten der bisher eingegangenen Steuererklärungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt.

Um weiterhin eine zügige Erledigung zu gewährleisten, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auch in diesem Jahr Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln. Weitere Informationen sind unter www.elster.de erhältlich.

Service

Bei allgemeinen Fragen helfen die Fachleute vom Info-Telefon der sächsischen Finanzämter weiter. Sie sind erreichbar unter der Rufnummer: 0351 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr). Außerdem findet man nützliche Tipps auch online unter: www.steuern.sachsen.de.

Die meisten Anliegen mit dem Finanzamt können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Bürgerinnen und Bürger, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben möchten, werden gebeten diese vor Ort in den Finanzamtsbriefkasten einzuwerfen. Ein Besuch in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ist zum Schutz aller Beteiligten bis auf weiteres nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Wir stecken schon mittendrin in der Veränderung unserer gewohnten Welt

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