Zum Ausgleich von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie können private Rundfunkveranstalter in Sachsen ab sofort Unterstützungen aus Mitteln des Freistaates und der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien beantragen. Dafür hat der sächsische Landtag zwei Millionen Euro Hilfsgelder aus dem Sächsischen Corona-Bewältigungsfonds bereitgestellt. Diese Mittel stehen für alle privaten sächsischen Rundfunkveranstalter einschließlich der nichtkommerziellen Radiosender zum Ausgleich Corona-bedingter Einnahmeausfälle zur Verfügung.

Der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Medien, Oliver Schenk, zeigt sich erfreut, dass die zugesagten Hilfen für die privaten Rundfunkveranstalter jetzt umgesetzt werden können.

„Mit dem Unterstützungspaket wollen wir die regionale und lokale Medienvielfalt erhalten und Arbeitsplätze im privaten Rundfunk sichern. Gerade in Krisenzeiten, wenn die Verunsicherung der Bevölkerung groß ist, sind verlässliche Informationen von besonderer Bedeutung. In der Corona-Pandemie haben die sächsischen Rundfunkanbieter ihren Auftrag gegenüber der Gesellschaft zuverlässig erfüllt und verdienen unsere weitere Unterstützung“ unterstreicht Staatsminister Oliver Schenk.

Darüber hinaus können ab sofort private Hörfunksender die Unterstützung aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Programms „NEUSTART KULTUR“ beantragen.

Nachdem das Sächsische Kabinett dem Abschluss der hierfür notwendigen Vereinbarung mit der Bundesregierung zugestimmt hatte, werden bis Ende 2020 mit diesem Programm anteilig Kosten übernommen, die den Sendern insbesondere für die Programmverbreitung über UKW und DABplus entstehen.

Die Seitens der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien zugesagten Bundesmittel in Höhe von 20 Millionen Euro wurden entsprechend den jeweiligen Verbreitungskosten anteilig auf die Länder aufgeteilt. Bis zu 1,274 Millionen Euro stehen danach für die Privatradios in Sachsen zur Verfügung.

Anträge für beide Programme können bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) unter www.slm-online.de gestellt werden.

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