Zum neuen Antrag der Linksfraktion „Weiterentwicklung der sächsischen Krankenhauslandschaft am Gemeinwohl orientieren!“ (Drucksache 7/4466) sagt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheits- und Sozialpolitik: „Am 11. April 2019 beauftragte die damalige CDU-SPD-Koalition die Staatsregierung (Drucksache 6/17123), eine Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz zu gründen.“

„Diese Werkstatt existiert noch immer nicht, obwohl das Sächsische Krankenhausgesetz dringend zu überarbeiten ist und die Staatsregierung schon im Juni 2019 dem Landtag berichtete, dass die Arbeit begonnen habe. Ich bin gespannt, ob es gelingen wird, bis zum 30. Juni 2021 Grundlagen für die Weiterentwicklung des Krankenhausgesetzes zu erarbeiten.

Viele Probleme werden durch die Corona-Pandemie verschärft: Neben Personalmangel und Pflegenotstand sind Krankenhäuser, Stationen und Abteilungen in Schließungsgefahr, wenn sie nach rein ökonomischen Kriterien nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Die Staatsregierung lässt die Häuser seit Jahren bei den Investitionskosten hängen. Alle diese Probleme sind Folgen der Ökonomisierung des Gesundheitswesens – das ist der falsche Weg. Denn die Leitlinie der Versorgung muss das Gemeinwohl sein und nicht betriebswirtschaftliche Kennziffern.

Wir plädieren dafür, die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft schnellstens anzugehen und dabei auch auf Bundesregelungen zu schauen. Sachsen sollte seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Krankenhausinvestitionen aus dem Landeshaushalt aufzubringen, endlich gerecht werden. Außerdem muss die Staatsregierung in Berlin dafür kämpfen, dass das Fallpauschalen-System abgeschafft wird, damit sich Behandlungen nicht ,rechnen‘ müssen.

Die Bundesländer sollten gegenüber den Krankenhausträgern stärkere Planungsrechte bekommen, damit regionale Versorgungspläne möglich, Betten-Abbau verhindert und Kapazitätsreserven einkalkuliert werden können. Fördermittel für Strukturveränderungen in Krankenhäusern, akutstationären Versorgungseinrichtungen oder deren Teilen sollte es auch dann geben, wenn keine Kapazitäten abgebaut werden.

Die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Betrieb von Krankenhäusern wollen wir verbieten und einen Bundesfonds erreichen, mit dessen Mitteln Privatisierungen verhindert und Krankenhäuser wieder in öffentliche und gemeinnützige Trägerschaft überführt werden können. Die Personalbemessung in allen patientennahen Bereichen ist bundesweit einheitlich gesetzlich zu regeln.“

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