Die Linksfraktion wird einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages einreichen. Mit der Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters soll Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht.

Dazu sagt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt: „Es gibt immer neue Fälle von Korruptionsverdacht in der CDU-Bundestagsfraktion, sächsische CDU-Abgeordnete empören sich wortreich und sogar das Schwarzgeld-erfahrene CDU-Urgestein Wolfgang Schäuble kritisiert demonstrativ die Käuflichkeit von Mandatsträgern. Die Sache ist höchst peinlich für die CDU, die derzeit vielen als Deutschlands führende Korruptionspartei gilt.

Es dürfte also nicht schwerfallen, auch die sächsischen CDU-Landtagsabgeordneten davon zu überzeugen, dass Vorsorge im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit klug wäre. Gemeinsam mit Grünen, SPD und uns könnten sie die Geschäftsordnung des Landtages ändern und ein öffentliches Lobbyregister einführen.

Unser Ziel ist eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse. Illegitime Methoden der Lobbyarbeit müssen benannt und verhindert werden. Dabei darf die Kontaktaufnahme Landtages durch die Bürgerinnen und Bürger insbesondere mit den Mitgliedern des in eigener Sache freilich nicht übermäßig erschwert werden.

Die parlamentarische Interessenvertretung muss stets so transparent wie möglich sein, der Zugang zu den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern grundsätzlich allen gleichermaßen offenstehen. Zur Begleitung des Lobbyregisters wollen wir einen Beirat einsetzen, dem neben der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags jeweils ein Mitglied jeder Fraktion sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatsregierung angehören.“

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