Die ver.di Fachgruppe Musik erwartet, dass auch Musikschullehrerinnen nach § 3 Abs. 9 der Verordnung in die Kategorie „hohe Priorität“ fallen. Musikschulen sind Bildungsorte. In vielen Kommunen werden sie bereits gemeinsam mit allgemeinbildenden Schulen wieder geöffnet, in anderen besteht ebenfalls die Hoffnung auf baldigen Präsenzunterricht. Darüber hinaus kooperieren Musikpädagoginnen regelmäßig mit teils mehreren Schulen, Kindertagesstätten und anderen Betreuungseinrichtungen.

Am 10. März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit eine Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-virus-Impfverordnung-CoronaImpfV).

„Wir fordern die Politik daher dringend auf, selbstständige und angestellte Musikpädagoginnen in der Impfreihenfolge anderen Lehrkräften gleichzustellen“, sagt Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Gabor Scheinpflug, Vorsitzender der Fachgruppe Musik in ver.di: Auch Musikschullehrerinnen muss vor Wiederaufnahme der Unterrichtstätigkeit nach § 3 CoronaImpfV ein Impfangebot gemacht werden. Das würde nicht nur die betroffenen Musikschullehrerinnen schützen, sondern könnte insbesondere die Maßnahmen im Zusammenhang mit der weitergehenden Öffnung der Schulen entscheidend unterstützen.

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