Für die laufende Wahlperiode sind die Verhandlungen zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gescheitert. Anna Gorskih, Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für Kinder- und Jugendpolitik, fordert von der Staatsregierung einen Impuls in Richtung Berlin.

„Schon in der Vergangenheit haben wir uns für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stark gemacht (Drucksache 7/567), damit das Kindeswohl bei allem staatlichen Handeln berücksichtigt wird und Kinder sowie Jugendliche an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Nach den gescheiterten Verhandlungen auf Bundesebene ist mehr Druck aus den Ländern nötig, den wir nun aufbauen (Drucksache 7/7157).

Sachsens Staatsregierung hat jetzt erneut die Chance, zu zeigen, wie viel ihr die Rechte von Kindern und Jugendlichen tatsächlich wert sind. Sie sollte jetzt die Initiative ergreifen und im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes eintreten, damit ein eigenständiges Grundrecht für Kinder und Jugendliche im Artikel 6 des Grundgesetzes verankert wird.

Ob die von der Staatsregierung signalisierte Unterstützung der Initiativen für Kinderrechte im Grundgesetz mehr als heiße Luft ist, werden wir bei der Behandlung unseres Antrags sehen. Wir bleiben jedenfalls dabei: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Unser Vorschlag für den Wortlaut ist der folgende: ,Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Ihr Wohl ist bei allem staatlichen Handeln, das sie betrifft, zu berücksichtigen. Die staatliche Gemeinschaft trägt Sorge für altersgerechte Lebensbedingungen, beteiligt Kinder und Jugendliche bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen und berücksichtigt ihre Ansichten angemessen.‘

Seit fast anderthalb Jahren erleben Kinder und Jugendliche eine Politik der Ignoranz, die ihre Lebensrealität und ihre Rechte wie das Recht auf Beteiligung konsequent missachtet. Dieses Scheitern der Bundesregierung setzt sich bei den in letzter Sekunde geschnürten Aktionsprogrammen zur Pandemiebewältigung fort, die erneut ohne die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aufgelegt worden sind.

Diese Pakete werden die von Kindern und Jugendlichen tatsächlich erlebten Defizite nicht einmal ansatzweise kompensieren können – schon die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind dafür schlicht viel zu gering. Müssten die Regierenden das Kindeswohl bei allem staatlichen Handeln vorrangig berücksichtigen und Kinder und Jugendliche bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen beteiligen, wäre sicherlich etwas anderes dabei herausgekommen als dieses Trauerspiel.“

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