Ab dem 8. August 2021verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist auch für die Sparkasse Leipzig bindend.

Dies gilt auch für Bargeld, dass in mehreren Teilbeträgen eingezahlt wird, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Beim Sorten- und Edelmetallankauf ist ein Herkunftsnachweis bereits bei Überschreitung des entsprechenden Gegenwertes von 2.500 Euro erforderlich.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, z. B. Erbschein,
  • Schenkungsverträge und -anzeigen.

Bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro am Einzahlautomaten, bitten wir künftig unsere Kundinnen und Kunden uns den geeigneten Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen zukommen zu lassen.

Für Firmenkunden gilt die Nachweispflicht grundsätzlich auch. Ausnahmen können Gewerbetreibende mit traditionell hohem Bargeldaufkommen sein.

Die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, sind durch Kreditinstitute in diesem Zusammenhang zu beachten.

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