Bis zum 31. Dezember 2021 können weiterhin Anträge auf Finanzierungen aus dem Stabilisierungsfonds bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Bewilligungszeit des Fonds, den der Freistaat Sachsen Anfang des Jahres aufgelegt hat, um die wirtschaftliche Erholung sächsischer Unternehmen mit Eigenkapitalhilfen zu unterstützen, wurde bis zum Ende des Jahres verlängert.

Gleichzeitig ist der Betrag der Beteiligungen im Rahmen der Säule 1 des Fonds auf 1,8 Millionen Euro angehoben worden und es gelten schlankere ökonomische Zugangsvoraussetzungen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Die Folgen der Corona-Krise sind in vielen Branchen beispielsweise durch Lieferengpässe noch immer spürbar. Der Freistaat Sachsen hält die Eigenkapitalhilfe deshalb mit dem Ziel der langfristigen Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft zunächst weiter aufrecht. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Unternehmen gefördert und Investitionen abgesichert, damit Arbeitsplätze aufgebaut werden konnten – dies alles gilt es zu erhalten. Deshalb ist der Stabilisierungsfonds ein wichtiges Instrument für den sächsischen Mittelstand und seine Beschäftigten.“

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