Das bundesweite Angebot der kostenfreien Bürgertests wird ab dem 11. Oktober 2021 beendet. Der Bund hat dazu eine neue Testverordnung (Test-V vom 21.9.2021) erlassen. Aufrechterhalten werden die kostenlosen Tests für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.

Wer die kostenlosen Tests in Anspruch nehmen möchte, muss nachweisen können, beispielsweise zu einer der folgenden Personengruppen zu zählen:

  • Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht oder innerhalb der letzten drei Monate vor der Testung vollendet haben, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen. Ab dem 1. Januar 2022 wird die kostenfreie Testung auf Kinder eingeschränkt, die das 12. Lebensjahr noch nicht bzw. in den letzten drei Monaten vor der Testung vollendet haben.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation aktuell oder in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht geimpft werden konnten. Dies gilt insbesondere für Schwangere, die sich mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 grundsätzlich und ab 1. Januar 2022 innerhalb des ersten Trimesters kostenfrei testen können.
  • Ausländische Studierende, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und die nicht mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen.
  • Personen, die sich in Absonderung befinden, um die Absonderung zu beenden.
    Sowohl die kommunalen Testzentren als auch die anderen beauftragten Teststellen führen kostenfreie Tests durch.

Eine Übersicht über die vom Gesundheitsamt beauftragten Teststellen sind zu finden unter www.leipzig.de/coronavirus im Bereich „Testzentren“.

Generelle Informationen zu Tests, Testnachweisen und häufig gestellten Fragen sind auf der Homepage des Freistaates Sachsen verfügbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

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