Das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig weist darauf hin, dass betroffene Einrichtungen, Angebote und Dienstleistungen im Gesundheitsbereich bis zum 31. März 2022 alle nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden müssen. Dafür steht ein Online-Portal zur Verfügung.

Alle weiteren Informationen gibt es unter folgendem Link: Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Landkreis Leipzig

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