In den letzten Jahren hat die Deutsche Post ihr Filialnetz radikal umgebaut: Statt klassischer Postfilialen gibt es immer mehr privat betriebene Annahmestellen. Wie drastisch die Entwicklung ist, hat jetzt die Linksfraktion im Bundestag einmal abgefragt. Auch in Sachsen gibt es immer weniger Universaldienstfilialen der Deutschen Post. Ihre Zahl sank von 757 im Jahr 2016 auf 685 im Jahr 2025. Andere ostdeutsche Länder weisen noch größere prozentuale Rückgänge auf.

Indes wächst die Zahl der Paketstationen stark: 2018 gab es bundesweit 3.725 dieser Anlaufstellen, 2024 waren es 19.803.

Stark erhöht hat sich freilich im selben Zeitraum auch die Zahl der Beschwerden über verspätete Briefe, Postsendungen oder geschlossene Filialen. 2023 erreichten bundesweit 41.589 solcher Eingaben die Deutsche Post AG, 2025 waren es 55.395 Fälle – die Beschwerdezahl ist also um ein Viertel gewachsen. In Sachsen stieg sie von 871 auf 1.386.

So ergeben es die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Paketstationen ersetzen keine Postfiliale

„Alle reden über Digitalisierung – und trotzdem muss Briefpost weiter zügig an den Bestimmungsort transportiert werden. Nicht zuletzt wegen des Online-Handels wird auch der Paketversand immer wichtiger. Das ist ein Attraktivitätsmerkmal für das Leben abseits der Großstädte“, kommentiert der strukturpolitische Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag, Stefan Hartmann, die angefragten Zahlen.

„Zwar kann die Bundesregierung darauf verweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das passt allerdings nicht zur stark steigenden Beschwerdezahl. Wir müssen aufpassen, dass sämtliche Postdienstleistungen überall und für alle erreichbar sind. Wo klassische Filialen fehlen, geraten insbesondere ältere Menschen mitunter in Schwierigkeiten. Paketstationen und -shops ersetzen nicht alle Postdienstleistungen. Wir wollen, dass überall eine hochwertige und verlässliche Versorgung stattfindet. Dazu muss die Versorgungsqualität stetig überprüft werden!“

Das Postgesetz regelt die Grundversorgung mit postalischen Leistungen sowie Qualitätsmerkmale für die Brief- und Paketbeförderung. Vorschriften gibt es unter anderem zur Frequenz der Zustellung, zur Zahl und Verteilung von Filialen, Automaten und Briefkästen sowie zu durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten.

Demnach müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete innerhalb von drei Werktagen ausgeliefert werden, 99 Prozent müssen nach vier Werktagen ankommen. Zeitungen und Zeitschriften, die täglich oder wöchentlich erscheinen, sollen am Erscheinungstag zugestellt werden. Damit eine Grundversorgung gewährleistet ist, müssen bundesweit mindestens 12.000 Postfilialen vorhanden sein.

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