In der heutigen Bundesratssitzung hat Sachsens Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller zum Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundewehrsondervermögensgesetz – BwSVermG) gesprochen und deutliche Forderungen gegenüber der Bundesregierung erhoben: „In einer vernetzten Sicherheit gehören militärische und zivile Verteidigung zusammen. Wir brauchen entschieden mehr Investitionen in den Zivilschutz: in nationale Reserven, Trinkwassersicherstellung, Sirenen, Warnmittel, Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren.“

Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist laut Wöller eine Zäsur in der Sicherheitspolitik, auch für Deutschland. „Deshalb hat die Bundesregierung zurecht entschieden, den aktuellen Bundeshaushalt mit einem „Sondervermögen Bundeswehr“ auszustatten“, so Staatsminister Wöller. Mit mindestens 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr ertüchtigt werden und zusätzlich jährlich mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes und somit etwa 70 Milliarden Euro in Verteidigung investiert werden. Das seien laut Wöller richtige und notwendige Entscheidungen.

„Aber dieser Gesetzesentwurf hält weder die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels irgendwo fest noch legt er den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen vor“, kritisiert Innenminister Wöller. Dieser fordert zudem einen Nationalen Sicherheitsrat bei der Bundesregierung, um bei sicherheitspolitischen Herausforderungen besser, schneller und vor allem vernetzter handeln zu können.

„Wir brauchen aber noch mehr, um unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, damit fordert Wöller eine vernetzte Sicherheit übernational, national, auf Bundes- und auf Landesebene. „Die vernetzte Sicherheit verbindet nicht nur Institutionen miteinander, sondern auch Politikbereiche, die sicherheitsrelevant sind“, erläutert Wöller. „Dazu gehört auch der Zivilschutz.“

Mit Blick auf die Ukraine zeige sich heute, wie wichtig der Zivil- und damit der Bevölkerungsschutz sind. Es sei richtig und gut, dass Bund und Länder ein Gemeinsames Kompetenzzentrum planen, um den Bevölkerungsschutz zu verbessern. Diesem werde Sachsen in der Innenministerkonferenz im Juni zustimmen. „Aber die von der Bundesregierung für das Jahr 2022 vorgesehene Erhöhung des Etats des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe um zehn Millionen Euro reicht bei Weitem nicht aus“, so Staatsminister Roland Wöller.

Mit dem Sirenenförderprogramm können lediglich 35 Prozent der in Sachsen beantragten Sirenen finanziert werden, zudem läuft das Programm zum Ende des Jahres 2022 aus. „Es ist der Bund, der die Weiterentwicklung der technischen Mittel zur Warnung der Bevölkerung und zur Unterstützung der Hilfs- und Einsatzkräfte vorantreiben muss“, stellt Wöller klar. Neben der Bundeswehr brauche auch der Zivilschutz moderne Fahrzeuge und Hubschrauber.

Zudem kritisiert Wöller die Entscheidung, die Bund und Länder 2007 getroffen haben, das Schutzraumkonzept aufzugeben. „Wir sehen heute, wie notwendig solche Räume zum Schutz von Zivilisten sind“, deshalb appelliert Sachsens Innenminister Wöller: „Wir müssen diese Entscheidung revidieren, denn in den neuen Bundesländern, bis auf Berlin, gibt es keine Schutzräume.“

Das müsse sich dringend ändern. „Denn der Schutz der Bevölkerung erfolgt vor Ort in und mit den Kommunen. Deshalb muss die Bundesregierung die notwendige Neuausrichtung des Zivilschutzes finanziell ausreichend untersetzen. Der Zivilschutz muss finanziell, personell und technologisch auf die Höhe der Zeit gehoben werden“, so Innenminister Wöller abschließend.

Hintergrund

Sirenen: Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in Sachsen verfügen insgesamt über rund 3.200 Sirenen. Das Interesse an den Bundesfördermitteln ist sehr groß. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden haben zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm zur Sirenenförderung nach derzeitigem Stand 339 Anträge mit einem Antragsvolumen von rd. 12,28 Mio. Euro bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht.

Aus dem aktuellen Sirenenförderprogramm des Bundes erhält Sachsen rd. 4,3 Mio. Euro. Damit genügen diese vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nur für etwa 35 Prozent der von den Kommunen beantragten Förderungen für Sirenenanlagen.

Schutzräume: Der Zivilschutz liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). 2007 wurde beschlossen, Schutzräume nicht mehr zu erhalten.

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