Ferienzeit ist Reisezeit. Wer ins Ausland reisen möchte, braucht oft auch für sein Kind einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung oder Verlängerung des Personaldokuments für Minderjährige muss nachgewiesen werden, wie die elterliche Sorge geregelt ist. Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern legen dafür die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor.

Mütter, die seit der Geburt das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen für die Beantragung oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses möglicherweise eine aktuelle schriftliche Auskunft darüber aus dem Sorgeregister. Auch die Bundespolizei kann unter Umständen die Vorlage dieser Alleinsorge-Bescheinigung bei der Ein- und Ausreise verlangen.

Daher empfiehlt das Amt für Jugend und Familie dringend, diese Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit insbesondere bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern kann ein bis drei Wochen betragen. Der Antrag, die Kontaktdaten und weitere Hinweise sind auf der Internetseite www.leipzig.de/elternsein im Bereich Beistandschaft/Beurkundung zu finden.

Außerdem empfiehlt das Amt, sich bei der Bundespolizei grundsätzlich über das Reisen mit Kindern zu informieren und die vom Auswärtigem Amt für die verschiedenen Länder bereitgestellten Sicherheits- und Reisehinweise zu beachten.

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