Ab sofort können beim Kulturamt der Stadt Leipzig wieder Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten der freien Kunst und Kultur gestellt werden. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro. Hierfür stehen in der ersten Ausschreibung des Jahres 2023 zunächst rund 30.000 Euro – aufgeteilt zu je 15.000 Euro in zwei Modulen –  zur Verfügung. Mit einer zweiten Ausschreibung sollen voraussichtlich zur Jahresmitte weitere 20.000 Euro aufgelegt werden.

Mit dem Modul 1 können kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- und Stadtteilkultur, kulturelle Bildung und Stadtgeschichte, gefördert werden. Die Projekte müssen aktive Teilhabe ermöglichen.

Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur im Modul 2 kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nicht-kommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden. Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.

Anträge auf Kleinprojekteförderung müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für digitale Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter „Kulturförderung beantragen“ bereitgestellt.
Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld telefonisch beraten zu lassen.

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