Der Eilantrag der „Freien Sachsen“ bleibt erfolglos. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der „Freien Sachsen“ vom 3. Mai 2023 gegen die Verfügung der Polizeidirektion Dresden, ebenfalls vom 3. Mai 2023, mit Beschluss von späten Nachmittag am 4. Mai 2023 ab.

Das Gericht befasste sich in seinem Beschluss nicht mit dem Inhalt der Polizeiverfügung. Diese enthält die Aufforderung zur Beseitigung des in der Gemarkung Georgenfeld aufgestellten Gedenksteines mit der Aufschrift „ZUR ERINNERUNG AN DIE OPFER des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“.

Die Freien Sachsen hatten ebenfalls am 3. Mai 2023 Widerspruch gegen die Polizeiverfügung erhoben. Dieser Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung. Damit kann die Polizeiverfügung so lange nicht vollzogen werden, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Unter diesen Umständen bot das gerichtliche Eilverfahren den „Freien Sachsen“ keinen rechtlichen Vorteil. Deshalb verneinte das Verwaltungsgericht Dresden das Bedürfnis, um Rechtsschutz nachzusuchen.

Gegen den Beschluss (Az.. 6 L 275/23) können die „Freien Sachsen“ binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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