Zur heutigen Anhörung zum „Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“ im Innenausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: 

„Mitbestimmung gehört für uns zu guten Arbeitsbedingungen dazu, ob in Hochschulen, Schulen oder Behörden. Sachsen hat sich die Mitbestimmung seit 1992 in die Verfassung geschrieben und wir wollen sie auch weiterentwickeln. Wir schreiben schließlich auch nicht mehr auf Schreibmaschinen.“

„Als SPD sehen wir in der Stärkung der Mitbestimmung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Personalrätinnen und Personalräte haben das Ohr an der Belegschaft und können mit ihrem Wissen dabei unterstützen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern.“

„Die Anhörung hat gezeigt, dass auch die Mitbestimmung im Schul- und Hochschulbereich eine Verbesserung vertragen kann. Am Vorschlag zur Einrichtung studentischer Personalräte bleiben wir dran und auch die Hinweise mehrerer Sachverständiger, Benachteiligung bei der Mitbestimmung im Schulbereich abzubauen, nehmen wir ernst. Das Engagement von Beschäftigten im Personalrat muss weiter gestärkt werden. Dabei spielt die Freistellung von der Arbeitstätigkeit eine wichtige Rolle. Auch hier sind wir auf Nachbesserungsbedarf hingewiesen worden.“

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