Die zweite Betriebsratswahl bei Tesla in Grünheide kann nach der heutigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg bereits in weniger als zwei Wochen vom 18. bis 20. März stattfinden. Das Gericht stellte zwar wie schon das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder schwerwiegende Verfahrensfehler fest. Diese reichen aber laut der Berufungsinstanz nicht aus für eine Nichtigkeit und damit für einen Abbruch der Wahl.

„Wir hätten uns im Sinne der Fairness und Rechtssicherheit einen Neustart der Betriebsratswahl ohne unnötigen Zeitdruck gewünscht“, sagte IG Metall-Bezirksleiter Schulze. „Die Metallerinnen und Metaller bei Tesla in Grünheide sind aber gut aufgestellt und bereit, das Beste aus der Situation zu machen. Trotz der Widrigkeiten haben sich 106 Kandidat*innen auf einer gemeinsam IG Metall-Liste zusammengefunden.“

Das Landesarbeitsgericht machte in seiner mündlichen Begründung deutlich, dass es die Bedenken des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder teilt. Trotz schwerwiegender Verstöße gegen die Wahlvorschriften könne die Betriebsratswahl aber erst einmal wie vom Wahlvorstand angesetzt vom 18. bis 20.  März durchgeführt und müsse nicht abgebrochen werden.

Dirk Schulze, IG Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Als IG Metall geht es uns um faire Wahlen für alle Beschäftigten. Gemeinsam mit den aktiven Metallerinnen und Metaller setzen wir uns mit aller Kraft für einen Tesla-Betriebsrat ein, der die Interessen aller Beschäftigten vertritt. Mit diesem Ziel gehen wir in den kurzen Wahlkampf bis Mitte März. Dafür haben wir bereits eine Liste mit 106 Kandidatinnen und Kandidaten erstellt und beim Wahlvorstand eingereicht. Unser Motto: Volle Kraft voraus für gute Arbeit bei Tesla!“

Schulze weiter: „Bei unserem juristischen Vorgehen ging es uns um Rechtssicherheit und Fairness: Die Beschäftigten brauchen einen Betriebsrat, der fest im Sattel sitzt, damit er sich um ihre Belange einsetzen kann. Zwei Instanzen haben schwere Verstöße gegen Wahlvorschriften erkannt. Damit bleibt ein hohes Rechtsrisiko, wenn der Wahlvorstand an dem Termin festhält. Denn dieser kann aufgrund der schweren Verfahrensfehler im Nachhinein von allen Beteiligten angefochten werden.

Es ist erstaunlich, dass Tesla trotz dieser rechtlichen Unsicherheit den Wahlvorstand beim Festhalten am alten Termin unterstützt. Betriebsratswahlen sind durchaus teuer. Deswegen überrascht es, dass Tesla eine Wiederholung riskiert. Der Wahlvorstand wäre insofern gut beraten, von sich aus einen Neustart ohne unnötige Hektik einzuleiten.“

Zum Hintergrund: Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht wollte die IG Metall Chancengleichheit für alle Tesla-Beschäftigten bei der Betriebsratswahl sicherstellen. Der vom aktuellen Betriebsrat eingesetzte Wahlvorstand hat nach Auffassung der IG Metall ohne Not einen hohen Zeitdruck bei der Wahlvorbereitung geschaffen. Damit benachteiligt er die Produktionsbeschäftigten, da diese zum großen Teil wegen der Betriebspause in Grünheide zwei Wochen nicht im Werk waren.

Ohne direkten Austausch mit Kolleg*innen am Arbeitsplatz ist es für sie deutlich schwerer, die Betriebsratswahl und insbesondere die Kandidatenaufstellung vorzubereiten. Ende Januar und Anfang Februar wurden in Grünheide keine Autos produziert, da nach Angaben des Managements wichtige Teile fehlten. Ausgerechnet während dieses Produktionsstillstandes leitete der Wahlvorstand die Betriebsratswahl ein.

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