Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gestern das „Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15050) dem Plenum zum Beschluss empfohlen. Damit sollen eine Rechtsgrundlage zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen sowie Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene verbessert werden.

Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Integration braucht einen verbindlichen Rahmen, der Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte ernst nimmt. Mit der heutigen Beschlussempfehlung legen wir ein Integrationsgesetz vor, mit dem dies auch gelingen kann. Das Gesetz ist ein Kompromiss, den es nun von allen Beteiligten mit Leben zu füllen gilt. Wir Bündnisgüne freuen uns, dass wir den Entwurf als Koalition nachgebessert und den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle berechtigt im Freistaat lebenden Menschen ausgeweitet haben. Denn nur ein Integrations- und Teilhabegesetz, das alle Betroffenen einschließt, hat diesen Namen auch verdient.“

„Leider erfahren in Sachsen noch immer zu viele Menschen mit Migrationsgeschichte Ausgrenzung und Diskriminierung. Mit dem Integrationsgesetz wollen wir Strukturen etablieren, die Teilhabe, Beteiligung und Partizipation auf Landes- und auf kommunaler Ebene ermöglichen. Dazu zählen unter anderem ein Landesmigrationsbeirat sowie Beiräte und hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe auf kommunaler Ebene. Außerdem wollen wir die bereits bestehenden Werkzeuge der Integrationsarbeit für die Kommunen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und sie entsprechend fördern.“

Abschließend betont Čagalj Sejdi: „Wir haben heute ein tragfähiges Fundament gebaut, um Integration in Sachsen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Für ein vollständiges Gebäude, das umfassende Integration und Teilhabe ermöglicht, fehlen aber noch Bausteine – beispielsweise im Bereich Integration in den Arbeitsmarkt oder beim Thema Antidiskriminierungsarbeit. Es ist deshalb wichtig, dass die im Gesetz vorgesehene Evaluation als Chance begriffen wird, auch künftig Defizite zu identifizieren und Weiterentwicklungen des Sächischen Integrations- und Teilhabegesetzes im Fokus zu behalten.“

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