Die Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, hat die Staatsregierung zu Hautkrebsfällen und entsprechender Vorsorge befragt, und zwar im Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre (Drucksache 8/6779). Die Zahl der Hautkrebsfälle ist seit 2015 mit leichten Schwankungen gestiegen und stagniert seit etwa drei Jahren, die der stationären Behandlungsfälle ist seit 2015 ebenfalls gewachsen.
Die Häufigkeit der jährlichen Todesfälle war zwischen 2015 und 2017 leicht gesunken, seitdem ist sie aber deutlich angestiegen. In älteren Altersgruppen ist die Sterblichkeit besonders hoch. Im Freistaat verstarben zwischen 2015 und 2024 insgesamt 2.225 Menschen an einer Hautkrebserkrankung. Susanne Schaper erklärt:
„Wir alle freuen uns, dass die Sonne wieder öfter und länger scheint. Allerdings wächst so auch das Hautkrebs-Risiko. Diese gefährliche Erkrankung ist in vielen Fällen heilbar, aber nur dann, wenn sie früh erkannt und behandelt wird. Dafür sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen unerlässlich. Im besten Fall könnte die Zahl der Hautkrebs-Toten so auf null gesenkt werden. Die Bundesregierung will allerdings den entgegengesetzten Weg gehen – und die Staatsregierung hat dazu erklärtermaßen noch keine Meinung. Die sollte sie sich schnellstens bilden und Berlin intervenieren.
Schließlich ist es verantwortungslos, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kürzungsbestrebungen bei den Krankenkassen darüber nachdenkt, die Hautkrebs-Früherkennungen einzuschränken. So werden Erkrankungen später erkannt und können schlechter behandelt werden. Das führt zu genauso vielen oder gar noch mehr Todesfällen, die sämtlich vermeidbar wären.
Statt alle Menschen in die Finanzierung des Gesundheitssystems einzubeziehen, werden Leistungen gekürzt und die Versorgung verschlechtert – vor allem zulasten jener Menschen, die Vorsorge-Untersuchungen nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Es ist gut, dass eine Campact-Petition gegen Kürzungen bei der Hautkrebs-Vorsorge bereits hunderttausende Unterschriften erhalten hat. Prävention ist die beste und kostengünstigste Gesundheitspolitik!“
Hintergrund
Im Referentenentwurf für das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ heißt es in Art. 1 Abs. 7: „Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse […] die von ihm in Richtlinien nach § 92 getroffenen Regelungen über Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs nach Absatz 2 unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten, opportunistischen Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen und beschließt jeweils bis zum 31. Dezember 2027 über eine Anpassung der Richtlinien.“
Laut deren Antwort ist „der Willensbildungsprozess dazu innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen“.



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