Auch wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, muss auch Hundesteuer zahlen. Dafür erfolgt am jeweiligen Wohnort eine Anmeldung des Hundes. Beispielsweise in Leipzig wird Hundesteuer entsprechend der städtischen Hundesteuersatzung erhoben. Die Anmeldung kann sowohl per Post als auch im Vor-Ort-Verfahren erfolgen. Wie das geht und alles, was Hundehalter sonst noch wissen sollten, lassen wir uns heute einmal von einem echten Hunde-Profi im Folgenden etwas genauer erklären. Ein Beitrag von Jesse Reimann von happyhunde.de.

Der Anmeldeprozess

Die Hundehaltung ist in ganz Deutschland steuerpflichtig. Daher muss eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen. Nach der Anmeldung erfolgt ein Steuerbescheid. Zudem erhält der Hund eine sogenannte Steuermarke, welche die Steuerzahlung nachweist. Verstöße gegen diese Regelungen können teuer werden – für die Ordnungswidrigkeit drohen wenigstens hohe Bußgelder.

Da die Nicht-Zahlung der Steuern als Steuerhinterziehung gilt, drohen im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen. Die Anmeldung in Leipzig muss innerhalb von 14 Tagen ab Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt erfolgen. Die gleiche Frist gilt bei einem Umzug mit Hund.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Hund anmelden

Hunde können sowohl per Post als auch persönlich angemeldet werden. Die entsprechenden Formulare sind in den Bürgerbüros oder auf der Website der Stadt erhältlich. Ausgefüllte Formulare müssen entweder persönlich in einem der Bürgerbüros abgegeben oder postalisch an diese gesendet werden. Die zuständige Adresse lautet:

Stadt Leipzig
Stadtkämmerei
Amt 20.32
04092 Leipzig

Die Hundeanmeldung in Leipzig sollte folgende Daten beinhalten:

  • Name und Adresse
  • Alter und Rasse des Hundes
  • Datum der Aufnahme
  • ggf. Name und Adresse des Vorbesitzers
  • ggf. vorherige Adresse
  • ggf. Haltungserlaubnis oder Sachkundenachweis bei gelisteten Hunden

Hundesteuerklassen in Leipzig

Die Steuerhöhe richtet sich insgesamt vor allem nach der Anzahl der Hunde. Vergünstigungen sind möglicherweise für speziell ausgebildete Hunde und Hunde aus dem Leipziger Tierheim zu erhalten.

Allgemeine Hundesteuer

Die Steuerhöhe für Hunde beträgt derzeit 96 Euro pro Kalenderjahr. Dies gilt zumindest für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund erhöht sich der Beitrag um jeweils 192 Euro pro Jahr. Ausnahmen gibt es bei Hunden aus dem Leipziger Tierheim: Hier dürfen die Tiere die ersten sechs Monate steuerfrei gehalten werden.

Steuer für Kampfhunde

Zusätzliche Kosten für das Halten von Kampfhunden entstehen in der Stadt Leipzig nicht. Hundehalter sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Bundesland Sachsen dennoch Listen mit gefährlichen Hunden vorsieht, die deren Haltung einschränken.

So gilt eine Maulkorb- und Leinenpflicht für die gelisteten Tiere. Außerdem muss eine Erlaubnis für deren Haltung beantragt werden. Listenhunde in Sachsen sind der American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbulls sowie Kreuzungen der Rassen.

Befreiungen und Ermäßigungen der Hundesteuer

Hundehalter, die den Leipzig-Pass innehaben, haben die Möglichkeit für den ersten Hund eine Ermäßigung zu beantragen. Zudem werden Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ermöglicht. Dies gilt vor allem für Blindenhunde und Hunden, die für den Rettungsdienst oder Katastrophenschutz ausgebildet wurden. Entsprechende Prüfungs- und Dienstnachweise sind vorzulegen. Weitere Befreiungen sind von der Satzung jedoch nicht erfasst.

Die Hundesteuermarke – Bedeutung und Erhalt der Steuermarke

Die Steuermarke gilt als Nachweis für die Anmeldung und Steuerzahlung. Der Hund hat die Marke jederzeit zu tragen, wenn er das Haus verlässt, also auch bei einer kurzen Runde an der frischen Luft. Idealerweise wird die Marke gut sichtbar am Halsband befestigt. Bei Verlust der Marke muss umgehend eine neue beantragt werden, diese kostet jedoch 20 Euro. Wird die Marke beschädigt, muss ebenfalls ein Ersatz beantragt werden. In diesem Fall gegen eine Gebühr von 5 Euro.

Abmeldung und Ummeldung eines Hundes

Bei Tod, Abgabe oder anderweitigem Verlust des Hundes, muss der Hund wieder abgemeldet werden. Dies entlastet die Behörden und sorgt außerdem dafür, dass keine falschen Steuerbescheide mehr ins Haus kommen. Die Abmeldung des Hundes findet genau wie die Anmeldung statt: Entsprechende Formulare sind online oder in den Bürgerbüros zu finden. Es gelten die gleichen Fristen zur Einreichung wie für die Anmeldung.

Wichtige Aspekte der Hundeanmeldung in Leipzig

Die Anmeldung des Hundes in Leipzig ist ein recht unkompliziertes Unterfangen, sollte jedoch zeitnah durchgeführt werden, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Die Anmeldung kann je nach Präferenz vor Ort oder postalisch erfolgen. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der entsprechenden Behörden zur Verfügung.

Hinsichtlich der formalen Anforderungen und finanziellen Aspekte der Hundeanmeldung in Leipzig ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass unerlaubte Hundehaltung in Mietwohnungen nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen kann.

Unerlaubte Hundehaltung kann zu erheblichen Konflikten mit Vermietern und anderen Mietern führen und im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietvertrags führen. Daher ist es ratsam, vor der Aufnahme eines Hundes in eine Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters einzuholen und alle erforderlichen Schritte gemäß den geltenden Bestimmungen zu unternehmen.

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