Das Thema der so genannten Herrenlosen Häuser lässt Leipzigs Stadtrat nicht los. In der Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch, 18. Juli, wollen die Bündnisgrünen vom Oberbürgermeister wissen, wer aus seiner Sicht die politische Verantwortung für das "Fehlverhalten des Rechtsamtes" trägt. Leipzigs Liberale haben drei Detailfragen.

Leipziger Häuser schaffen es regelmäßig in Headlines auch der überregionalen Medien. Derzeit ist es die öffentlich ausgetragene Suche nach Häusern, in denen “Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz” künftig wohnen sollen dürfen. Zuvor ging es um Häuser, die ganz nichtöffentlich im rechtlichen Graubereich erst für herrenlos erklärt wurden und dann zu Zwecken des Investitionsvorrangs schnell einen neuen Besitzer fanden.

Über die erste Frage stimmt der Stadtrat am kommenden Mittwoch ab. Zum zweiten Thema haben Leipziger Stadträte noch einige Nachfragen.
“Wer trägt die politische Verantwortung für Fehlhandlungen des Rechtsamtes hinsichtlich der bisher bekannt gewordenen Fehlhandlungen des Rechtsamtes der letzten 20 Jahre im Zusammenhang mit der ?Sonderprüfung Grundstücke mit unbekannten Eigentümern bzw. Eigentümer unbekannten Aufenthaltes’?” So lautet Frage V/ 632 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Gerichtet ist die Frage an Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Der hat sie in einem anderen Zusammenhang eigentlich gerade erst beantwortet. “Es gab Empörung über die Art und Weise, wie einige Grundstücke hier ihre Besitzer wechselten. Daher muss man achtsamer sein.” So das Stadtoberhaupt als “Dein Leipzig” in einem Antwortbrief auf den langjährigen Kreuzer-Chefredakteur Robert Schimke in der “Zeit” vom 12. Juli 2012.
Immerhin kommt diese Briefpassage gleich nach der Erwähnung des Zocker-Skandals um die Kommunalen Wasserwerke. Doch irgendwie klingt es auch ein bisschen wie “Empörung war gestern”. Insofern dürfte das Stadtoberhaupt den großen Bogen “politische Verantwortung” kaum noch einmal schlagen wollen.

Leipzigs liberale Stadträte haben sich hingegen in die Details der Untersuchungsberichte zu den so genannten Herrenlosen Häusern vertieft. Zum einen wollen sie nun von der Stadtverwaltung wissen, welche Verwaltungsmitarbeiter zum Jahresende 2009 von den drei bis dato bekannten Haftungsfällen wussten. Das verbinden sie mit der Nachfrage, ob man bei drei Haftungsfällen zu diesem aus heutiger Sicht frühen Zeitpunkt noch von “Einzelfall” sprechen kann, wie es Verwaltungsbürgermeister Andreas Müller (SPD) noch vor Jahresfrist tat.

Dann interessieren sich die Freidemokraten für einen Vergleich aus den Jahren 2001 und 2002, den die Stadt Leipzig mit einem von ihr eingesetzten gesetzlichen Vertreter geschlossen hat. Um 137.000 oder 180.000 Euro ging es dabei – je nach Betrachtungsweise. Ein Handel solchen Ausmaßes muss die Zustimmung des Verwaltungsausschusses finden, mahnen die Liberalen nach erneutem Blick in das Regelwerk an. Deshalb wollen sie wissen, wann der Verwaltungsausschuss dem Vergleich zugestimmt und wer den Vergleich für die Stadt letztlich unterzeichnet hat.

Schließlich verweisen die Liberalen darauf, dass “im Zuge der Prüfung der Vorgänge um die Herrenlosen Grundstücke bekannt (wurde), dass einem Mitarbeiter des Rechtsamtes ein Zeitanteil größer 100 Prozent zugeordnet war – er also entsprechend der Stellenplatzbeschreibung mit seinem Arbeitszeitkontingent nicht auskommt”. Da sehen die Liberalen offenkundig die regelgerechte Aufgabenerledigung akut gefährdet. Das könnte sich ja auf die zeitaufwändige Eigentümerermittlung auswirken. Auch dazu wollen die Liberalen nähere Aufhellung.

Burkhard Jung antwortet als “Leipzig” auf den etwas sentimentalen Brief Robert Schimkes an sein Leipzig in der “Zeit”: www.zeit.de/2012/29/S-Leipzig

Die Grünen-Anfrage zur Verantwortung in Sachen “Herrenlose Grundstücke”: www.gruene-fraktion-leipzig.de

Die Anfrage der FDP-Fraktion zum Vergleich von 2001/2002: www.fdp-fraktion-leipzig.de

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