Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat es schon schwer. Da hat er gerade drei, seiner Meinung nach linksextremistische, Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, also unsere Demokratie vor diesen geschützt und schon droht ihm Ungemach. Die Kulturschaffenden sind sauer, sie wollen nicht, dass Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüft werden und der zuständige Minister sie dann auch noch belügt.

Es könnte also sein, dass Weimer beim Rundgang über die Buchmesse ausgebuht wird, noch schlimmer wäre allerdings, wenn er Rede und Antwort stehen müsste. Also sagt er gleich mal fast alle Termine ab, er nimmt an der feierlichen Eröffnung teil, dann fährt er wieder nach Berlin.

Vielleicht kennt er auch die Strukturen der Buchmesse nicht und hat den offenen Brief von Prof. Dr. Alfonso de Toro als offizielle Ausladung angesehen. Wer weiß das schon?

Aber genug davon, möglicherweise fährt Wolfram Weimer ja demnächst, also in den nächsten Jahren, nach Stockholm um einen Nobelpreis entgegenzunehmen. Schade, dass es keinen für Archivierung gibt.

Er hat, wie es scheint, ein Problem gelöst an welchem viele Menschen bei der Digitalisierung verzweifeln. Er begründet die Entscheidung den Erweiterungsbau in Leipzig zu streichen damit, die Sammlung gedruckter Werke sei nicht mehr zeitgemäß und die DNB solle stattdessen stärker auf digitale Inhalte setzen.

Hat Weimer verstanden was es heißt, wenn im Sammelauftrag der DNB unter Ablieferungspflicht steht: „Veröffentlichen Sie ein Medienwerk auf einem körperlichen Träger in Deutschland, dann sind Sie dazu verpflichtet, zwei Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden: unaufgefordert und unentgeltlich.
Netzpublikationen sammeln wir in einfacher Ausfertigung. Für die Ablieferung können Sie verschiedene Importschnittstellen nutzen. Erscheint eine Publikation sowohl als physische Ausgabe als auch als Netzpublikation, sind grundsätzlich beide Erscheinungsformen ablieferungspflichtig.“

Wo sollen die „Medienwerke auf körperlichen Trägern“ hin? Schließlich liegt nicht alles digital vor. Wie will Weimer das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ändern, um das „nationale Gedächtnis“ zu bewahren?

Zudem hat er wohl eine digitale Speichermöglichkeit gefunden, die mehrere Anforderungen erfüllt. Sie ist auch in 100 Jahren noch lesbar, sie ist „absturzsicher“ und sie ist nicht veränderbar. Chapeau, wenn es an dem ist.

Gehen wir in die DNB, dort liegen Computerzeitschriften aus den 90er Jahren, mit den zugehörigen Disketten. Die Zeitschrift ist lesbar, bei den Disketten gibt es mehrere Probleme. Es gibt kaum noch Diskettenlaufwerke für diese und wenn doch, dann sind die Datenträger meist unlesbar. Sind diese Datenträger noch lesbar, dann ist der damalige Kopier- und Schreibschutz mit heutigen Mitteln kaum noch eine Herausforderung. Selbiges gilt auch für CDs, Blu-rays und ähnliches.

Speichert man das Ganze auf aktuellen Datenträgern, ist genauso fraglich, ob diese in 100 Jahren lesbar sind, wenn man nicht ständig die Speicher aktualisiert. Wahrscheinlich ist das mehr Arbeit und kostet auch viel Geld.

Das wichtigste ist für mich aber die Unveränderbarkeit. Ein Buch oder eine Zeitschrift aus Papier von 1920 nimmt man in die Hand und liest was damals geschrieben wurde. Gilt das garantiert für ein digitales Buch, auch wenn es mit heutigen Mitteln „unveränderbar“ ist? Braucht es später keine bearbeitete Neuauflage mehr, wenn man das Original ändern kann?

Bleiben wir optimistisch, Wolfram Weimer hat die Lösung in der Hand, auch wenn es der Erweiterungsbau für die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig ist. In dem Falle gibt es aber keinen Nobelpreis, nur weniger „Buh“.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar