Der Großteil der Verhandlung am Landgericht fand hinter verschlossener Tür statt: Am Dienstag nun fiel das Urteil gegen einen Serienbrandstifter aus Leipzig-Grünau. Die 6. Strafkammer verurteilte Philipp P. unter anderem wegen vorsätzlicher schwerer Brandstiftung, diverser Versuche und gefährlicher Körperverletzung zu mehreren Jahren Haft. Zudem soll der 35-Jährige wegen einer Suchtproblematik im Maßregelvollzug untergebracht werden.
Nach einer Serie von Bränden hauptsächlich in Leipzig-Grünau Anfang des Jahres 2025 gab es jetzt die Quittung vom Leipziger Landgericht: Philipp P. wurde am Dienstagmorgen unter anderem wegen einer Vielzahl an Fällen der vorsätzlichen schweren Brandstiftung, einer Reihe an Versuchen sowie gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Sachbeschädigung zu insgesamt sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Der zuletzt arbeitslose Mann soll dem Vernehmen nach innerhalb der nächsten Wochen in den Maßregelvollzug überstellt werden, um dort professionelle Unterstützung bei der Bewältigung seiner Drogensucht zu erhalten.
Unheimliche Brandserie im Frühjahr 2025
In ihrer Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem 35-Jährigen zum Prozessauftakt insgesamt zwölf Fälle vorgeworfen. Zwischen dem 27. Januar und dem 22. März 2025 habe der Angeklagte demnach wiederholt Material in Kellerboxen entzündet.
So loderten die Flammen zum Auftakt der unheimlichen Brandserie am frühen Morgen des 27. Januar 2025 kurz nacheinander gleich in zwei Kellerabteilen in der Ringstraße, während das Gros der betroffenen Bewohner der Mehrfamilienhäuser noch schlummernd in seinen Betten lag. Ein 67-Jähriger musste später mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ärztlich versorgt werden.
Neben der Ringstraße lagen weitere Tatorte im benannten Zeitraum auch in der Lützner Straße, der Beckerstraße, der Zingster Straße, der Seffnerstraße und An der Kotsche. Die Flammen richteten, von der erschreckenden Gefährdung und Verletzung menschlichen Lebens abgesehen, laut Anklagebehörde etwa 2,5 Millionen Euro Gesamtschaden an. Mindestens eine Kellerbox brannte während der Tatserie aus, weitere wurden massiv beschädigt, zum Teil auch Elektro- und Wasserleitungen in Mitleidenschaft gezogen, Wohnräume verrußt, Privateigentum zerstört.
Öffentlichkeit im Prozess weitgehend nicht zugelassen
Für Presse und Besucher blieb die Tür zum Gerichtssaal weitgehend zu: Wegen der schweren Drogenabhängigkeit des Angeklagten und einer möglichen Persönlichkeitsstörung hatte die zuständige Kammer die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage ausgeschlossen, erst die Verkündung des Urteils am Dienstag war dann wieder für die Allgemeinheit zugänglich. Mit diesem Beschluss folgten die Richter einem Antrag von Rechtsanwalt Ingo Stolzenburg, der Philipp P. verteidigte.
Ob und wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen positionierte, wurde insofern öffentlich nicht bekannt. Mit dem Urteil von sechs Jahren und drei Monaten entsprach die Kammer dem Willen der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben auf siebeneinhalb Jahre plädiert. In das Urteil floss auch der Straftatbestand eines Diebstahls mit ein. Zudem hatte die Anklage Philipp P. ein Rauschgiftdelikt zur Last gelegt.
Angeklagter nimmt Urteil an
Der Haftbefehl gegen den 35-Jährigen bleibt aufrechterhalten – wenn alles glattgeht, werde er aber bereits in den nächsten Wochen in den Maßregelvollzug wechseln können, um seine Suchterkrankung und deren psychische Folgen dort behandeln zu lassen: Ohne dieses Gegensteuern sei im Ergebnis der Beweisaufnahme zu befürchten, dass Philipp P. in alte Verhaltensmuster zurückfällt, betonte die Vorsitzende Richterin Katrin Seidel.
Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft noch in Revision gehen. Die Verteidigung erklärte dagegen noch im Gerichtssaal, sie werde auf Rechtsmittel verzichten.
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