Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie mit Cannabis Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 17. März 2026 in seiner Wohnung und in einem von ihm als Rauschgiftdepot genutzten Container in Freital insgesamt ca. 5 Kilogramm Crystal, 252 Gramm Ecstasy-Tabletten, 459 Gramm Haschisch und 53 Gramm Marihuana zur gewinnbringenden Weiterveräußerung aufbewahrt zu haben.
Neben dem Rauschgift konnten in seinen Wohnräumen im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung eine Machete, zwei Schlagstöcke, eine Anscheinswaffe, ein Reizstoffsprühgerät, Verpackungsmaterialien und 3.900,00 EUR Bargeld aufgefunden werden. Bei dem Bargeld soll es sich um Erträge aus vorangegangenen Rauschgiftgeschäften handeln.
Der Beschuldigte wurde am 17. März 2026 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist einschlägig vorbestraft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.






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