Er fällt in diesem Jahr auf den Vorabend des Pfingstfestes: der Verfassungstag. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat erlassen. Seit dem 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung des vereinten Deutschlands. Mehr als ein Grund, dies gebührend zu feiern und vor allem dankbar dafür zu sein, dass die Menschen, die in (West-)Deutschland leben, seit 77 Jahren unter den Bedingungen einer freiheitlich-demokratischen Verfassung und eingebunden in die Europäische Union das politische, gesellschaftliche, und kulturelle Leben gestalten können.
Das Grundgesetz ist 1949 nicht aus Wut, Verdruss, Verbitterung oder im Geist nationaler Selbstbehauptung und in Abwertung bestimmter Menschengruppen entstanden – eine Stimmungslage, die sich heute auf dem politischen Feld und in den Köpfen und Herzen zu vieler Menschen in erschreckender Weise breitmacht. Das Grundgesetz ist im Angesicht dessen verabschiedet worden, was das nationalsozialistische Terrorregime an Zerstörung, Trümmerlandschaft und Leichenbergen hinterlassen hat, was Nationalismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit, militante Ausgrenzung missliebiger Bevölkerungsgruppen und Kriegsverherrlichung verursachen können und welch verheerenden Schaden all dies in und unter den Menschen anrichtet.
Von diesem Ungeist sollte und durfte das zukünftige Leben in Deutschland und in Europa nicht mehr geprägt sein. Darum knüpfte das Grundgesetz an wesentliche Meilensteine demokratischer Aufbrüche an, wie die 12 Artikel der Bauern von 1525, die erste Verfassung des Frankfurter Paulskirchenparlaments von 1849 und die Weimarer Verfassung von 1919.
Zusätzlich baute es auf den Grundwerten auf, die wir nicht zuletzt der biblischen Botschaft verdanken. In diesem Sinn atmet das Grundgesetz den Geist vor allem auch der jüdischen Glaubenstradition: „die Botschaft von der Friedfertigkeit, von der Erhaltung des schwachen und beschädigten Lebens, von der Notwendigkeit der Diskussion und des Kompromisses“. So hat es der Publizist Carl Amery formuliert.
Das Grundgesetz nimmt bewusst Abschied von jedem Klassendenken ,es lehnt jede Form von einer qualitativen Abstufung menschlichen Lebens ab. Es erklärt die Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichberechtigung, das Recht, die Gewaltenteilung und die Einbindung Deutschlands in die europäische Völkergemeinschaft zu Säulen eines friedlichen Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Damit hat sich das Grundgesetz als eine wesentliche Bedingung dafür erwiesen, dass das Deutsche Volk „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ (Präambel) seine Angelegenheiten regelt. Dabei ist zu beachten, dass das Grundgesetz sehr bewusst zwischen „Menschen“ und „Deutschen“ unterscheidet.
Die Grundrechtsartikel 1–5 des Grundgesetzes sind universal formuliert und beziehen sich auf alle Menschen. Es heißt in Artikel 1 GG eben nicht „Die Würde des Deutschen ist unantastbar“, sondern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Genauso heißt es in Artikel 3 Absatz 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
77 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes haben wir zunächst zwei Dinge dankbar und nachdenklich in Erinnerung zu rufen:
- Das Grundgesetz hat Deutschland als einen demokratischen, freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat über acht Jahrzehnte den inneren und äußeren Frieden ermöglicht – eine Errungenschaft, die heute kein:e Bürger:in leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. Heute ist es unsere gemeinsame Aufgabe, alle Menschen, die in Deutschland leben, unter den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten daran teilhaben zu lassen.
- Das Grundgesetz atmet den Geist, von dem auch die Friedliche Revolution in Ostdeutschland 1989/90 geprägt war. Darum steht das Grundgesetz nicht im Gegensatz zu den Zielen der Friedlichen Revolution. Insofern ist es müßig, darüber zu streiten, ob es besser gewesen wäre, wenn der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein Ringen um eine neue Verfassung im Sinne von Artikel 146 GG vorangegangen wäre. Einmal abgesehen davon, dass die Mehrheit der Bürger:innen der DDR dies 1989/90 abgelehnt hätte – es hätte wahrscheinlich nicht die Akzeptanz der Grundwerte des Grundgesetzes gestärkt.
Heute sollten wir vor allem in den Mittelpunkt stellen, dass notwendige politische Veränderungen sich nicht mit Wut, Verdruss, Verbitterung und den daraus resultierenden Umsturz- und Verschwörungsphantasien verbinden. Alle Systeme, die in der Vergangenheit demokratische Aufbrüche im Keim erstickt und dafür Menschen gegeneinander aufgebracht haben, bezeugen: Darauf liegt kein Segen! Das endet rasant in einer Katastrophe.
Darum müssen wir uns gegenseitig an den Geist erinnern und ihn jeden Tag neu wecken, in dem das Grundgesetz verabschiedet worden ist. Es war damals durchaus ein Heiliger Geist – ein Geist, der die Heiligkeit, eben die Würde und Schutzbedürftigkeit des Lebens aller Menschen in den Mittelpunkt gestellt hat und stellt. Dieser Geist möge nicht nur an Pfingsten durch die Lande wehen.
Christian Wolff, geboren am 14. November 1949 in Düsseldorf, war 1992–2014 Pfarrer der Thomaskirche zu Leipzig. Seit 2014 ist Wolff, langjähriges SPD-Mitglied, als Blogger und Berater für Kirche, Kultur und Politik aktiv. Er lebt in Leipzig und ist gesellschaftspolitisch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens engagiert. Zum Blog des Autors: https://wolff-christian.de/
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