Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Ob der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren in der vorliegenden Fassung so übersteht, ist jedoch noch offen, denn einzelne Aspekte der GEG-Reform sind weiterhin umstritten. Im nächsten Schritt geht es in den Bundestag, der das Gesetz nach aktuellem Stand noch vor der Sommerpause Mitte Juli beschließen soll. Nun gibt es selbst innerhalb der schwarz-roten Koalition noch Unstimmigkeiten und Diskussionen, insbesondere zu Fragen des Klimaschutzes.

Hier die wichtigsten Änderungen lt. energie-experten.org:

– Statt des aktuell im GEG geforderten Anteils von 65 % Erneuerbaren Energien bei der Neuinstallation einer Heizung 2026 in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden verpflichtet das GModG nur noch zur Nutzung eines Anteils von grünen Gasen und Ölen (Biotreppe).

– Die Stufen der „Biotreppe“ sollen 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 betragen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die klimafreundlichen Bio-Brennstoffe heute schon doppelt so teuer wie Erdgas sind, und es ist zu befürchten, dass deren Preise wegen zu geringer Verfügbarkeit weiter steigen werden. Mit der EU-weit geregelten weiteren Bepreisung des Kohlenstoffdioxidausstoßes wird auch der Brennstoff Gas (Erdgas oder LNG-Gas) zunehmend teurer.

– Alternativ können die Vorgaben der Biotreppe bis Ende 2034 durch eine Hybridwärmepumpe oder die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden.

Ein Gesetz voller Defizite

Doch so einfach ist das nicht. Denn trotz der Anerkennung der Solarthermie als Erfüllungsoption für die Biotreppe bleiben regulatorische und technische Defizite im Gesetz, wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) kritisiert. Denn laut Regierungsentwurf wird die Solarthermie immer noch nach Apreturfläche bewertet.

Das ist die Oberfläche des Kollektors ohne Rahmen. Dieser Maßstab gelte aber seit Einführung der ISO 9806 im Jahr 2013 als technisch überholt, kritisiert die DGS. Denn die Norm berücksichtigt auch die Effizienz des Kollektors. Damit werden im Regierungsentwurf effiziente Kollektoren systematisch benachteiligt.

Die derzeit vorgesehene Apreturfläche der Solarkollektoren als Maßstab bevorzugt weniger effiziente billigere Anlagen aus vorwiegend chinesischer Produktion im Vergleich zu den modernen Anlagen mit hocheffizienten Vakuumröhrenkollektoren der überwiegend deutschen und europäischen Hersteller, die auf die Hocheffizienz-Technologie setzen.

Letztere benötigen für den gleichen Wärmeertrag eine deutlich kleinere Fläche und sind somit effizienter. Die Experten von der DGS raten stattdessen, den Bruttowärmeertrag (Gross Thermal Yield – GTY) als technologieneutralen Effizienzmaßstab anzusetzen. Das ist nicht neu. Denn dieser GTY spielt bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits seit 2024 die entscheidende Rolle.

„Die Wärmewende braucht klare, leistungsbezogene Maßstäbe – keine geometrischen Flächenkennwerte aus der Vergangenheit“, wettert Andreas Wöll, Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Solarthermie. „Solarthermie kann deutlich mehr leisten, als der Entwurf anerkennt. Was zählt, ist die tatsächlich erzeugte erneuerbare Wärme – nicht die Quadratmeterzahl auf dem Dach“, betont er.

Um Mieter vor zu hohen Heizkosten durch die Biotreppe zu schützen, haben sich SPD und CDU am 29. April 2026 darauf verständigt, dass Vermieter sich beim Einbau einer fossilen Heizung an den CO₂-Abgaben, Gasnetzentgelten und den Kosten für den Biogasanteil zur Hälfte beteiligen müssen.

Das Märchen Technologieoffenheit

Unklar ist ebenfalls, wie Holzheizungen im GModG berücksichtigt werden. Aktuell benachteiligt der Entwurf das Heizen mit Holz durch zu hohe Anforderungen an feste Biomasse, die weit über die zugrundeliegenden Anforderungen der EU-Richtlinien zu Erneuerbaren Energien hinausgehen.

Der Wärmepumpen-Anteil einer neuen Heizung ist bislang mit keiner bestimmten Wärmeleistung definiert.
Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Einbau fossiler Heizungen und Streichung der Pflicht zum Energiebedarfsausweis beim Verkauf von Wohngebäuden.

Für die Bilanzierung wird auf die DIN TS 18599 von Oktober 2025 verwiesen. Der Primärenergiefaktor für Strom wird in Anlage 4 GModG von 1,8 auf 1,5 reduziert. Es wird ein baubares Referenzgebäude eingeführt, der Faktor von 55 % soll wegfallen.

Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums soll ein zentrales Ziel des künftigen GModG die Vereinfachung der bisherigen Regelungen aus dem GEG sein. Mit dem GModG 2026 soll deshalb stärker auf technologieoffene Lösungswege gesetzt werden. Statt detaillierter technischer Vorgaben könnten künftig Zielwerte und Ergebnisanforderungen im Vordergrund stehen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Regelungen sind komplizierter als vorher – warum nur?

Von einer Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen zur Gebäudeenergie sehe ich in den vorgelegten Änderungen nichts. Das neue Gesetz mit Biotreppe, hälftiger Kostenteilung bei den Heizkosten und Wegfall der verpflichtenden Beratung (und somit keine Kostenbeteiligung für eine Beratung mehr) erscheint noch umständlicher, komplizierter und bürokratisch aufgeladen als das alte GEG.

Geregelt wird eine hälftige Kostenteilung am Biogasanteil zwischen Mieter/Nutzer und Eigentümer, was schon mal umständlich ist. Aber für die Kleingewerbetreibenden und Handwerksbetriebe wird diese hälftige Teilung nicht vorgesehen, d.h. der Mittelstand bleibt auf den Kosten für den Biogasanteil voll sitzen, muss diese also voll tragen. Soll das die neue Mittelstandsförderung sein?

Gerade weil das GModG so umständlich und kompliziert ist, wäre eine fachliche Energieberatung mit Kostenbeteiligung unbedingt erforderlich, weil kaum ein privater Bauherr, Eigentümer oder Nutzer den Durchblick bei so vielen gesetzlichen Änderungen, Regelungen und Möglichkeiten hat und somit den Überblick für zukunftsorientierte Entscheidungen behält.

In diesem negativen Sinn haben sich inzwischen viele Experten, Energiefachleute und Verbände geäußert. Mit dem Entwurf des GModG ist keiner so recht zufrieden, da sich die Industrie und viele der Fachfirmen auf die Herstellung und den Einbau von Wärmepumpen eingestellt haben.

Das GModG trägt weiter zur Verunsicherung in der Wirtschaft bei und zum Abwarten in der Eigentümer- und Immobilienbranche auf zukunftssichere Festlegungen durch den Gesetzgeber.

Dieses Gesetz dreht die Zeit zurück

Das GModG versucht, die Vorstellungen aus den Diskussionen von vor zwei Jahren jetzt zu regeln. Aber die Welt hat sich in der Zwischenzeit weitergedreht und ist heute eine andere als noch vor zwei Jahren. Dieses Gesetz dreht die Zeit wieder zurück. Es setzt bürokratisch neue Barrieren und Hemmnisse, verunsichert das Handwerk und die Industrie und würgt die Investitions-bereitschaft der Wirtschaft weiter ab.

Der von der Koalition eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hat am 18. Mai 2026 seinen Prüfbericht vorgelegt, mit der eindeutigen Aussage, dass Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2030 um 60 bis 100 Millionen Tonnen CO2 überschreiten wird.

Im vorgelegten Prüfbericht konnten aber noch nicht die zusätzlichen CO2 Belastungen ausgewertet werden, die sich aus den Änderungen im GModG ergeben, durch die Widerzulassung von fossil betreibbaren Gas- oder Ölheizungen, deren Einbau mit dem GModG auch nach 2045 noch möglich sein wird.

Berücksichtigt wurde aber beim Prüfbericht schon das im März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das nicht ausreichen werde, um die gesetzlichen Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Auch aus der Immobilienbranche und vom Nationalen Normenkontrollrat kam deutliche Kritik.

Ein Vertreter des nationalen Normenkontrollrats – ein von der Bundesregierung selbst eingesetztes Gremium zur Bekämpfung von Bürokratie – bezeichnete das Gesetz als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die [dem Rat] in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.

Das ist kaum verwunderlich, denn die Regierung hat den Verbänden nur vier Werktage Zeit gegeben, um das 166-Seiten lange Gesetz zu verstehen und eine Stellungnahme abzugeben.

Wahrscheinlich verfassungswidrig

Besonders pikant ist der neueste Debattenbeitrag: Ein Gutachten der CDU/CSU-nahen „Klima-Union“ kommt zu dem Fazit, das Gesetz sei mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig“, da fossile Heizungen über 2045 hinaus erlaubt würden und kein nachvollziehbarer Ausstiegspfad für fossile Energien im Gebäudesektor aufgezeigt wird. Ob das ausreicht, um den Beschluss des Gesetzes im Bundestag zu stoppen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Die Energieministerkonferenz (EnMK) der Länder hat vom 20. bis zum 22. Mai 2026 auf Norderney getagt. Nach Informationen der Zeitschrift „erneuerbare energien“ gab es dabei deutliche Kritik an den Reformplänen der Bundesregierung.

„Die aktuellen Bremsen und Stoppschilder von Bundesenergieministerin Katherina Reiche wie die Festlegung von Netzengpassgebieten und Kürzungen bei kleinen Dach-Solaranlagen, Ausbauzielen und neuen bürokratischen Hürden für Speicher, Netze und Offshore-Windenergie wurden abgelehnt“, so der EnMK-Vorsitzende und Niedersächsische Energieminister Christian Meyer.

Einstimmig forderten die Länderminister einen gemeinsamen Fahrplan für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Speicher, um die globale Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern. „Dazu gehören Sonderausschreibungen für die Windenergie mit fairer regionaler Verteilung und der beschleunigte Ausbau an Netzen und Speichern“, so Meyer.

Die Minister mahnten in ihrem Beschlusspapier ebenfalls an, keine neuen Steuerungsmechanismen wie Netzengpassgebiete einzuführen. Sie sehen mehr als 30 GW Erneuerbare Projekte und 45 Milliarden Euro private Investitionen gefährdet.

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt betonte die Wichtigkeit stabiler Rahmenbedingungen für die Energiewende. „Ein wichtiger Baustein ist die Förderung erneuerbarer Energien ab Januar 2027. Wir sind mitten in einer Strukturrevolution, von fossil auf elektrisch.

Dafür sind Netzausbau und effiziente Netznutzung entscheidend. Statt Redispatch-Vorbehalt brauchen wir Rahmenbedingungen für Überbauung und flexible Netzanschlüsse sowie einen Ausbau-Turbo.“

Welche Änderungen sind also in der Energiepolitik u. a. dringend erforderlich?

Der Überschussstrom sollte nicht „weggeworfen“ werden, wie Frau Reiche launisch bemerkte, sondern der Überschussstrom muss möglichst regional verbraucht werden, durch Einbeziehung flexibler Stromverbraucher und flexibler Stromnachfrage, durch massiven Ausbau der Smart Meter (SM), damit die Verbraucher den Strom dann nutzen, wenn er in „überschüssigen“ Mengen erzeugt wird.

Dafür werden dynamische Stromtarife benötigt. Die Verbraucher müssen zudem ausreichend geschult werden, um diese Einsparpotenziale zu nutzen.

Es sollten auch einfache über WLAN-verbundene Geräte zugelassen werden.

Wichtig wäre es auch, Großverbrauchern Anreize zu geben, ihre Stromabnahme-Flexibilitäten für den „Überschussstrom“ zu nutzen.

Ein interessantes Modell ist es, 100 % der Netzentgelte über regional-zeitvariable Tarife abzudecken. Auch die StromNEV und KWK-Umlage sollten entweder abgeschafft oder zeitlich und regional dynamisiert werden.

Der Netzausbau muss weiter gezielt erfolgen und die Netzsteuerung muss dringend digitalisiert und entbürokratisiert werden. Durch Automatisierung im Netzbetrieb ist die erforderliche Kostensenkung zu erreichen.

Das Netzentgeltsystem muss also grundlegend so reformiert werden, dh. dynamisiert werden, sodass möglichst alle Netzteilnehmer auch die Kosten der Netzentgelte mittragen. Zudem sind Wärmepumpentarife erforderlich.

Regionale, zeitvariable Netzentgelte für alle sind zu ermöglichen.

Der Ausbau der Netzanschlüsse muss erfolgen und diese sind zu flexibilisieren, sodass mehrere Netzanschlüsse nebeneinander genutzt werden können.

Etablierte Verfahren zur Stromspeicherung sind zu nutzen. Die Stromspeicherkapazitäten sind auszubauen, zu flexibilisieren und der Ausbau ist gesetzgeberisch und finanziell zu unterstützen.

Laden des überschüssigen Stroms in Batteriegroßspeichern und in herkömmlichen Batterien von E‑Fahrzeugen mittels intelligenter Netzsteuerung und gesteuertem Verbrauch in der Industrie.

Direktvermarktungsmodelle mit Kleinstspeichern sind für Nachbarn zu ermöglichen (sog. Energy sharing), ohne dass der Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden muss (und damit Netzentgelte und Steuern mit zu den Kosten aufgelegt werden).

Zudem ist die verstärkte Forschung zu modernen Batteriesystemen erforderlich, wie Natrium-Ionen-Batterien.
Direktverträge zur Direkteinspeisung von erneuerbarem Strom zwischen zwei unabhängigen Partnern sind zu ermöglichen.

2/3 der deutschen Solaranlagen sind im Einspeisetarif gebunden und diese Tarifbindung macht blind für Stromüberschuss. Die Einspeisetarife und die Vergütung der Stromabregelung müssen neu geregelt werden für mehr Netzeffizienz.

Es werden in Deutschland mehrere Strompreiszonen benötigt.

Eine enge Regulierung durch die Bundesnetzagentur ist dabei sehr wichtig. Mit dem Agnes Prozess sollen die Netzkosten optimiert werden.

Wenn diese Änderungspotentiale genutzt werden, werden viele Investitionen, viel Sachverstand, viel Material und finanzielle Mittel benötigt, aber dann benötigen wir in Deutschland auch weniger von den neu zu bauenden Gaskraftwerken (nach Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) sind 11 GW neue steuerbare Erzeugungskapazitäten durch das Bundeswirtschaftsministerium noch in 2026 auszuschreiben), die auch nur viel Geld den Steuerzahler kosten, da sie nur zeitweise in stromarmen Zeiten laufen und somit beständig subventioniert werden müssen.

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