Keine besondere Unfalllage, Straße auch nicht zu schmal. Im Weidenweg, der von Großzschocher zur Schönauer Straße führt, wird sich wohl nichts ändern. Die Verwaltung lehnt ein Anliegen, das der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest zur "Wichtigen Angelegenheit" gemacht hat, ab. "Dem Antrag des Stadtbezirksbeirates Südwest, den Lkw-Verkehr im Weidenweg in beiden Richtungen einzuschränken, kann nicht entsprochen werden."

Im Oktober hatte der Stadtbezirksbeirat sein Anliegen vorgetragen, vor allem die Lkw-Belastung auf dieser Abkürzungsstrecke zwischen Großzschocher und Grünau zu verringern. Auch das Linksabbiegen des Busverkehrs der Linie 65 an der Straßenkreuzung Gerhard-Ellrodt-Straße/Weidenweg führe “immer wieder gefährliche Verkehrssituationen” herbei. Der bauliche Zustand des Weidenweges sei schlecht – was er auch ist. Der Lkw-Verkehr solle also stadtauswärts über die Rippachtalstraße geführt werden, das Verkehrsaufkommen im Weidenweg erheblich reduziert werden.

Aber für all das sieht die Stadtverwaltung keinen Grund. “Der Weidenweg ist eine öffentlich gewidmete Straße, die im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs von jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften genutzt werden kann”, formuliert sie in ihrer Ablehnung. “Grundsätzlich bedürfen Einschränkungen des Verkehrs einer Rechtsgrundlage. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist dazu festgelegt, dass Verkehrszeichen nur angeordnet werden
können, wenn sie aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten sind.”

Für Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs, wie ein Lkw-Verbot, stelle die Straßenverkehrs-Ordnung noch zusätzliche Bedingungen. Voraussetzung für diese sei, dass eine besondere Gefahrenlage bestehe. Eine allgemeine Verkehrsentlastung durch das Verbot bestimmter Verkehrsarten könne für eine Entscheidungsfindung leider nicht herangezogen werden, meint die Verwaltung.Und sieht so auch keine Handlungsnotwendigkeit für die “nördliche Einmündung des Weidenweges auf die Gerhard-Ellrodt-Straße”, welche eigentlich die südliche ist.

Die Verwaltung zu dieser Situation: “In der Gerhard-Ellrodt-Straße ist im Knotenbereich eine 5,75 m breite Mischfahrspur vorhanden und die in den Weidenweg abbiegenden Busse oder Lkw können entsprechend ihrem Flächenbedarf weit ausholen. Auch wenn es sich gelegentlich als schwierig erweist, ein problemloses Vorbeifahren zu garantieren, können die Kraftfahrer eventuellen Konflikten mit der nötigen Vorsicht und Rücksicht begegnen, zu der sie ohnehin entsprechend den Grundregeln des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet sind.

Eine aktuelle Unfalluntersuchung der Polizei zeige außerdem, dass das Abbiegen weitgehend unproblematisch sei. An der Kreuzung Gerhard-Ellrodt-Straße/ Weidenweg und auch im Weidenweg könne keine besondere Unfalllage festgestellt werden. Auch die LVB GmbH hätte bestätigt, dass seitens der Busfahrer keine gravierenden Probleme beim Abbiegen festgestellt würden.

“Eine besondere Gefahrenlage kann somit nicht nachgewiesen werden. Ein Verbot für Lkw ist deshalb nicht möglich”, resümiert die Verwaltung. Gibt aber auch zu: “Ein weiteres Kriterium könnte der Straßenzustand sein.”

Doch was die Bürger sehen und was die Verwaltung feststellt, sind oft ganz unterschiedliche Dinge. “Der Straßenzustand des Weidenweges wird jedoch als gut eingeschätzt”, so der Verwaltungsstandpunkt. “Aus diesem Grund ist ein Verbot für Lkw aus diesem Grund ebenfalls nicht möglich. Auch wenn der Anliegerverkehr – der wegen des Gewerbegebietes weiterhin erforderlich ist – vom Lkw-Verbot ausgenommen werden könnte, kann keine andere Entscheidung getroffen werden.”

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