Viele Köche verderben den Brei. Erst recht, wenn sie alle nicht kochen können. So ungefähr geht es derzeit rund um den riesigen weißen Fleck zu, der irgendwie Wilhelm-Leuschner-Platz heißt. Dass das Verfahren um eine Denkmalsgestaltung auf dem westlichen Platzteil nach mehreren Würzversuchen der Stadtverwaltung missglückt ist, ist ja nun längst öffentlich. Aber auch auf dem östlichen, dem Markthallenteil, ist die städtische Gestaltungskunst in der Zeitschleife gelandet.

Hier hatte die Grünen-Fraktion schon vor Jahren den Wunsch angemeldet, für die historische, im 2. Weltkrieg zerbombte Markthalle, einen modernen Nachfolger zu bekommen. Das Gelände um Markthallenstraße, Brüderstraße und Windmühlenstraße war bis zum Bombardement im Dezember 1943 dicht bebaut. Normalerweise hätte ein heutiger Bebauungsplan auf die alten Straßenstrukturen und die damalige Nutzungsmischung aus Handel, Gewerbe und Wohnen zurückgreifen können. Doch in Leipzigs Verwaltung wollte man es alles wieder viel größer und schöner, veranstaltete einen Workshop mit einem mehr als großkarätigen Ergebnis, inszenierte auch so eine Art Bürgerworkshop. Und herausgekommen ist am Ende: Nichts.

Auch weil wichtige Fragen ungeklärt sind – und zum Teil auch in der heftigen Kritik etwa des Stadtforums stehen. Die Stadt beharrt darauf, den nicht integrierten Baustein des ehemaligen Bowlingstreffs irgendwie nachzunutzen, als Naturkundemuseum vielleicht. Die westliche Raumkante zum ehemaligen Königsplatz bleibt diffus und kann keine städteräumliche Abgrenzung bilden. Und die Visionen des geradezu überschwappenden Stadtplatzes für das Freiheits- und Einheitsdenkmal haben hier erst recht für Auflösung gesorgt. So kann man kein Stadtquartier planen. Der Bebauungsplan steckt in der Schleife.

Und damit natürlich auch das Thema Markthalle. Am 3. April fragte die Grünen-Fraktion jetzt wieder einmal nach, was aus den Plänen geworden ist, das Grundstück zu verkaufen. Irgendwie war da doch was und ein großer Leipziger Investor hat wohl auch schon sein Portemonnaie gezückt. Aber auch die Verkaufsverhandlungen stecken fest. Ohne Bebauungsplan keine Klarheit für die Markthalle.

Am 6. Mai hat nun Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht auf das Fragenpaket der Grünen geantwortet. Am Ende ist nur eines klar: Dass gar nichts klar ist. Stattdessen hat die Verwaltung das ganze Areal jetzt vorgeschlagen zum Teil des A-Zentrums Leipzig-City zu machen, also dem großen Einkaufsquartier der Innenstadt zuzuschlagen. Als wenn Leipzigs Zukunft nur noch im Bau gewaltiger Verkaufsflächen bestünde.Das Frage-Antwort-Spiel von Grünen und Wirtschaftsdezernat:

1. Wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen? Gibt es Hemmnisse für den Vollzug des Verkaufs und wenn ja, welche?

In den Ausschreibungsunterlagen wies die Verwaltung bereits darauf hin, dass eine Baugenehmigung für die Markthalle einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraussetzt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan bezieht sich auf das städtebauliche Vorhaben “Markthalle”, der zwingend mit einem Durchführungsvertrag verknüpft werden muss. Dieser Durchführungsvertrag muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses wirksam abgeschlossen sein. Die Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan bedarf der Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Die Verhandlungen über den Durchführungsvertrag bedingen wiederum die Realisierung eines Architektenwettbewerbs.

Unter Beachtung dieser Prämissen und der direkten Abhängigkeit vom Planungsrecht erhielt die Stadtbau AG am 28.11.2013 den aufschiebend bedingten Kaufvertragsentwurf. Aufgrund der unmittelbaren Abhängigkeit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags vom Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan sind aus Sicht der Stadtbau AG derzeit bestimmte Vorfragen zu klären.

2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

Infolge der Abhängigkeit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages vom Satzungsbeschluss kann derzeit ein konkreter Baubeginnzeitraum nicht benannt werden. Der Baubeginn ist nach Baugenehmigung zulässig, welche wiederum erst nach Vorliegen des rechtskräftigen Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan beantragt werden kann.

Die Komplexität und Verknüpfung des Grundstückskaufvertrages mit dem Satzungsbeschluss fordert eine enge Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Vorhabenträger.

3. Ist in diesem Prozess eine Bürgerbeteiligung vorgesehen und wie soll diese erfolgen?

Folgende Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Aktualisierung des städtebaulichen Leitbildes für das Areal des Leuschner-Platzes haben bereits stattgefunden:
– März 2010 Bürgerforum zu Beginn der Städtebauwerkstatt mit sechs Teams
– Dezember 2010 Bürgerforum zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
– 3. und 4. Quartal 2012 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Vorentwurf mit Bürgerforum am 04.10.2012.

In den anstehenden Projektschritten wird es noch folgende Bürgerbeteiligungen geben:
– Bebauungsplan 392 “Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost”
– vierwöchige öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nach Billigung durch die Ratsversammlung

Wettbewerb zur Markthalle
– öffentliche Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge und Preisträger

Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Markthalle
– vierwöchige öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nach Billigung durch die Ratsversammlung

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