Manchmal dauert's ein bisschen, bis eine Petition die oberen Verwaltungsetagen erreicht. Aber eine Petition aus Gohlis, die im Mai eingereicht wurde, kam im Juli tatsächlich in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Und ihr wird Abhilfe geschaffen, teilt das Dezernat für Stadtentwicklung und Bau mit. Die Straßenbahnhaltestelle der Linie 12 an der Gottschallstraße bekommt einen Warnhinweis.

“Der Petent macht darauf aufmerksam, dass die Straßenbahnhaltestelle Gottschallstraße in der Virchowstraße stadtauswärts von den Kraftfahrern häufig nicht erkannt wird und deshalb ein- und aussteigende Fahrgäste gefährdet werden”, formuliert das Planungsdezernat das Malheur. Stadteinwärts gibt es eine separierte Haltestelle, stadtauswärts nicht. Das Haltestellenschild steht in dichter Nähe zu einem beliebten Kiosk. Und wie das mit Kiosken in Leipzig so ist: Jeder zweite Käufer fährt mit dem Auto vor, um seinen Lottoschein auszufüllen, seinen Zigarettenvorrat aufzufüllen oder auch nur Lektüre mit großen Buchstaben für die Fahrt zu besorgen. Und da die Hälfte des verfügbaren Parkraums sowieso schon von Dauerparkern belegt ist, verschwindet die Haltestelle regelmäßig hinter parkenden Fahrzeugen. Wer hier auf seine Straßenbahn wartet, um zur Endhaltestelle Gohlis-Nord zu fahren, riskiert dabei auch schon mal seine Knochen, wenn zwar die Straßenbahn hält, aber der motorisierte Durchgangsverkehr nicht.

Und so bat der Petent einfach, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu veranlassen.

Die Stadtverwaltung stimmt zu, teilt sie nun öffentlich mit. “Der Petition wird abgeholfen. Es wurde bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (2014VR0179 vom 28.05.2014) für eine zusätzliche Beschilderung und die Markierung der Haltestelle erlassen, die bei entsprechender Haushaltslage im 3. Quartal 2014 umgesetzt wird. Zur Überprüfung der Maßnahmen werden Verkehrsbeobachtungen durchgeführt.”Das dritte Quartal wird jetzt nicht mehr zu schaffen sein. Aber Grund zum Handeln besteht schon länger. Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadtverwaltung auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht wurde. So führt es auch das Planungsdezernat aus: “Die Straßenverkehrsbehörde ist bereits einem Bürgerhinweis nachgegangen und hat nach Abstimmung mit der LVB GmbH und der Polizei festgelegt, dass zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Haltestelle eine Beschilderung mit Zeichen V 101 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gefahrstelle, in Kombination mit Zeichen V 224 StVO, Haltestelle, aufgestellt und eine Markierung im Haltestellenbereich aufgebracht wird.”

Das Gefahrenzeichen V 101 ist das rote Dreieck mit dem Ausrufezeichen, das Zeichen V 224 ist das normale Haltestellenschild, das eigentlich schon da steht, aber von vorbeifahrenden Autofahrern oft nicht gesehen wird. Die Abmarkierung des Haltestellenbereiches wird wohl der wichtigste Teil der Maßnahme sein, denn nur so kann zumindest zum Teil verhindert werden, dass bequeme Zeitgenossen einfach im Haltestellenbereich parken. Und da wird’s wieder ganz Leipzig-typisch: Den Einsatz des Ordnungsamtes erwähnt die Verwaltungsvorlage mit keinem Wort, obwohl das Parken im Haltestellenbereich (15 Meter vor und hinter dem 224er-Schild) schlicht verboten ist, das Halten ist nur eingeschränkt erlaubt. Ersteres auch deshalb wichtig, weil die Haltestelle auch vom Bus der Linie 85 zum Sachsenpark genutzt wird.

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