In der Sternwartenstraße konnte man 17 Jahre lang beobachten, was passiert, wenn man alte Ruinen beräumt und eine innerstädtische Brache einfach mal sich selbst und den Bewohnern des Viertels überlässt. Es entstand ein richtiges kleines Sternwartenwäldchen. Doch dessen Zeit ist abgelaufen – genauso wie die Genehmigung zur Zwischennutzung. Und was wird aus der Petition? Ist wohl nur abzulehnen, meint das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.

Es hat zur Petition, die Franziska Mai im November gestartet hat, jetzt Stellung genommen. „Der Petition kann nicht entsprochen werden, da es sich um ein privates Grundstück mit bestehendem Baurecht nach § 34 BauGB handelt. Eine Baugenehmigung wurde auch bereits im Juli 2017 erteilt“, kann man da lesen.

Beim Privatbesitz hört der Einfluss der Stadt auf. Sie kann zwar baurechtliche Rahmensetzungen vorgeben. Aber es steht nicht in ihrer Macht, die Bebauung einer Brache zu verhindern.

Das klingt dann so: „Für das benannte Grundstück wurde am 28.02.2017 im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Bauantrag für die Errichtung vom zwei Mehrfamilienhäusern gestellt.

Bei dem Areal handelt es sich um ein innerstädtisches Grundstück im privaten Besitz, für welches generelles Baurecht nach § 34 BauGB besteht. Die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Der Versiegelungsgrad wurde auf das notwendige Maß reduziert. Teile des Grundstücks sind mit einer Tiefgarage unterbaut. Diese Flächen werden intensiv begrünt. Für die nicht versiegelten Flächen liegen Pflanzpläne für Gehölze und Sträucher vor.“

Und auch mit dem gewachsenen Wäldchen habe man sich beschäftigt. Immerhin weiß man ja mittlerweile, dass immer mehr Grünflächen und Luftschneisen in Leipzig verschwinden, weil die alten Lücken wieder bebaut werden.

„Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages erfolgte auch die Prüfung der Zulässigkeit des Eingriffs in den geschützten Baumbestand. Es wurde auf der Grundlage eines Baumbestandsplanes und der Beteiligung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer eine Genehmigung nach § 19 Absatz 4 Sächsisches Naturschutzgesetz erteilt. Für die im Rahmen der Baumaßnahmen erforderlichen Baumfällungen wurden Ersatzpflanzungen festgelegt und für die zu erhaltenden Bäume Schutzmaßnahmen festgeschrieben“, schreibt das Planungsdezernat. „Somit sind alle öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten. Die Baugenehmigung war zu erteilen. Der Bescheid erging mit Datum vom 27.07.2017.“

Im Grunde schließt sich jetzt ein Kreis. Denn um das Jahr 2000 war es die Stadt selbst, die bei privaten Eigentümern unbebauter Grundstücke darum warb, dass für diese Zwischennutzungen vereinbart wurden. Mal wurde es eine kleine Grünfläche, mal wurde aber auch ein weit beachtetes Gartenprojekt daraus wie in Lindenau in der Josephstraße, wo die Bebauung der Flächen auch zu erheblichen Protesten und einem echten Verlustgefühl führten. Diese Zwischennutzungen waren in vielen Fällen eben wirklich mehr als nur eine Verschönerung der Lücken. Sie zeigten oft auch, dass sie die Grundlage für neues Gemeinschaftserleben in einem sonst anonymen Ortsteil sein konnten.

Und dasselbe Gefühl hat Franziskas Mai nun auch mit dem Sternwartenwäldchen.

Die Vorgeschichte aus Sicht des Baudezernats: „Die Fläche wurde für die für die nun beendete Zwischennutzung 2001 mittels Fördermitteln von ruinösen Gebäuden beräumt und begrünt. Davon unberührt blieb jedoch, wie auch in den anderen Fällen der von den Eigentümern gestatteten Zwischennutzung auf privaten Grundstücken zu Zeiten der Schrumpfung der Stadt, das private Eigentum an den Flächen und deren planungsrechtliche Situation. Der Fortbestand des Baurechtes war auch damalige Bedingung der Eigentümer, der Zwischennutzung überhaupt zuzustimmen. Die von den Petenten angeführte benachbarte ‚leere Fläche‘, ist ebenfalls in (jedoch anderem) privaten Besitz – die Eigentümer hatten damals einer Zwischennutzung zum Beispiel nicht zugestimmt. Auch diese, derzeit als Parkplatz genutzte Fläche, ist prinzipiell bebaubar.“

Das Fazit, das natürlich nicht die Bohne über den Verlust tröstet: „Die Stadt darf weder eine Baugenehmigung für ein baurechtlich zulässigen Vorhabens verweigern, noch kann die Stadt in der Vergangenheit brachgefallene oder zwischengenutzte private Grundstücke regelmäßig mit Bebauungsplänen und der Festschreibung von Grünflächen auf diesen Flächen überziehen. Dafür fehlt es i.d.R. einerseits an den Ressourcen auf Seiten der Planung, als auch an den Mitteln, um die derart überplanten Flächen dann zum Baulandpreis zu entschädigen. Dies ist bisher nur in Einzelfällen, insbesondere in Sanierungsgebieten möglich gewesen.“

Mit ihrer Homepage zeigt Franziska Mai die Schönheit des vom Abholzen bedrohten Sternwartenwäldchens

Mit ihrer Homepage zeigt Franziska Mai die Schönheit des vom Abholzen bedrohten Sternwartenwäldchens

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