Immer wieder machte das Leipziger Nachtleben in jüngerer Vergangenheit mit Vorfällen Schlagzeilen, bei denen Besucher von Diskotheken aufgrund ihres Aussehens und ihrer mutmaßlichen Herkunft von Türstehern abgewiesen wurden. Das soll sich ändern. Leipziger Diskotheken wollen das Problem mit einer Selbstverpflichtung unterbinden.

Die Mehrheit der Leipziger Diskothekenbetreiber hat nun gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig erklärt, sich für die Gleichbehandlung ihrer Kunden einzusetzen. Um Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen vorzubeugen, verpflichten sie sich, ihre Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schulen.

Dienstleistungsunternehmen, die sie zur Einlasskontrolle einsetzen, würden ebenfalls zur Einhaltung des AGG verpflichtet. Um dies auch ihren Kunden gegenüber deutlich zu machen, dokumentieren sie dies durch einen Aufkleber am Eingang ihrer Diskothek.”Mit diesem öffentlichen Bekenntnis zeigen die Unternehmen, dass ihnen Gleichbehandlung ein ernstes Anliegen ist”, erklärt Holm Retsch, Geschäftsführer des DEHOGA Sachsen Regionalverband Leipzig e.V. “Sie stellen klar, dass bei ihnen kein Besucher aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität am Zutritt gehindert wird.”

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Seit 2006 führt das Ordnungsamt der Stadt Leipzig regelmäßig Kontrollen in den Leipziger Diskotheken unter anderem auch zur Einhaltung des AGG durch. In diesem Zeitraum gingen zwei Beschwerden zur Einhaltung des AGG beim Ordnungsamt und eine Beschwerde beim Ausländerbeauftragten ein. Diese wurden nach Auskunft des Ordnungsamtes einvernehmlich zwischen den Betroffenen geklärt.

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